Allgemeine Wohngebiete werden im Flächennutzungsplan mit WA gekennzeichnet. Sie dienen vorwiegend dem Wohnen.
Zulässig sind: Wohnhäuser mit Läden, Lokalen, kleinen Handwerksbetrieben, Einrichtungen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche, und sportliche Zwecke, Tankstellen, Verwaltungseinrichtungen, Gärtnereien und nicht störende Gewerbebetriebe.
Höchstens 40% Überbauung, 120% der Grundstücksfläche als Geschossfläche.