Sondergebiete für Erholung werden im Flächennutzungsplan mit SO gekennzeichnet. Sondergebiete, die der Erholung dienen, sind Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete und Campingplatzgebiete.
Höchstens 40% Überbauung (Wochenendhäuser 20%), 120% der Grundstücksfläche als Geschossfläche (Wochenendhäuser 20%).