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Mischgebiet

Im Flächennutzungsplan werden Mischgebiete mit MI gekennzeichnet. Sie dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

Zulässig sind: Wohnhäuser und nicht wesentlich störende Gewerbetreibende, Geschäfts- und Bürogebäude, Tankstellen, Läden, Restaurants, Gartenbaubetriebe, Einrichtungen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche, und sportliche Zwecke.

Höchstens 60% Überbauung, 120% der Grundstücksfläche als Geschossfläche.

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