Kleinsiedlungsgebiete werden im Flächennutzungsplan mit WS gekennzeichnet. Sie dienen vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen.
Zulässig sind: Vorwiegend Kleinsiedlungen mit Wohnhäusern und Nutzgärten, landwirtschaftlicher Nebenerwerb, Tankstellen, nicht störende Gewerbebetriebe, Läden, Restaurants, Einrichtungen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche, und sportliche Zwecke.
Höchstens 20% Überbauung, 40% der Grundstücksfläche als Geschossfläche.