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Industriegebiet

Industriegebiete werden im Flächennutzungsplan mit GI gekennzeichnet. Sie dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind.

Zulässig sind: Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe und Tankstellen.

Höchstens 80% Überbauung, 240% der Grundstücksfläche als Geschossfläche.

Regionale Angebote

Hier finden Sie Anbieter aus Ihrer Region: