Industriegebiete werden im Flächennutzungsplan mit GI gekennzeichnet. Sie dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind.
Zulässig sind: Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe und Tankstellen.
Höchstens 80% Überbauung, 240% der Grundstücksfläche als Geschossfläche.