Dorfgebiete werden im Flächennutzungsplan mit MD gekennzeichnet. Sie dienen der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben, der Versorgung der Bewohner des Gebietes dienenden Handwerksbetrieben und dem Wohnen. Auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten wird vorrangig Rücksicht genommen!
Zulässig sind: Wohnhäuser und Nutzgärten, land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die dazugehörenden Wohngebäude, Verwaltungsgebäude, Einrichtungen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche, und sportliche Zwecke, Läden, Restaurants, Betriebe zur Verarbeitung und Lagerung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Höchstens 60% Überbauung, 120% der Grundstücksfläche als Geschossfläche.