Der Bauherr trägt grundsätzlich das Risiko für die Boden- und Grundwasserverhältnisse seines Grundstücks. Dieses Boden- oder auch Baugrundrisiko wird allerdings dadurch gemindert, dass er für die Planung ein Bodengutachten erstellen lässt. So werden z.B. unvorhersehbar hohe Wasserstände oder wenig tragfähiger Baugrund ausgeschlossen. Allein für die Dimensionierung des Fundamentes und den Nachweis der Standsicherheit ist es wichtig die Beschaffenheit des Baugrundes genau zu kennen. So wird letzlich der zuständige Planer auf ein Bodengutachten bestehen, wenn nicht anders Aufschluss über die Bodenverhältnisse zu erlangen ist.