Ein Bauträgerunternehmen zeichnet sich dadurch aus, dass es in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ein Gebäude auf einem ihm gehörenden Grundstück errichtet. Erst nach oder während der Errichtung des Gebäudes erfolgt die Veräußerung des gesamten Gebäudes oder einzelner Wohnungen. Bauherr ist also nicht der spätere Erwerber, sondern das Bauträgerunternehmen selbst. Da beim Kauf vom Bauträger auch Grundstücke übertragen werden, bedarf der Bauträgervertrag der notariellen Beurkundung.