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Bautagebuch

Zweck eines Bautagebuchs ist die genaue Dokumentation des Bauablaufs. Obgleich der private Bauherr nicht zur Führung eines Bautagebuchs verpflichtet ist, sollte er dies im eigenen Interesse tun. In der Regel gehört das Führen des Bautagebuchs zu den Architektenleistungen bei der Bauüberwachung so dass der Bauleiter eigentlich das Bautagebuch zu führen hat und sich der Bauherr nicht selbst darum kümmern muss. Im Bautagebuch wird genau vermerkt, welcher Handwerker wann mit welchen Arbeiten begonnen hat und wann diese abgeschlossen wurden. Festgehalten werden auch äußere Bedingungen der Baustelle, wie zum Beispiel Temperaturen, Feuchtigkeit und ähnliches. Das Bautagebuch kann jederzeit vom Bauherren eingesehen werden und Einträge können stets von ihm vorgenommen werden. Vor allem bei späteren Streitigkeiten über mögliche Baumängel kann ein sorgfältig geführtes Bautagebuch für den Bauherrn nützlich sein.

 

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