Im Gegensatz zu Bauerwartungsland bezeichnet man als Bauland umgangssprachlich solche Grundstücke, die sofort bebaubar sind. Eine Baugenehmigung beziehungsweise ein Bauvorbescheid müssten erteilt werden, wenn das geplante Objekt den Festsetzungen eines Bebauungslandes oder anderer Festsetzungen nicht widerspricht.