Immobilienkredite trotz abgeschafften Widerrufsjokers kündbar

Prüfung von Verträgen kann viel Geld sparen

Seit dem 21. Juni 2016 ist der sogenannte „ewige Widerrufsjoker“ Geschichte. Kreditnehmer konnten den Großteil der Verträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen nur bis zu dem genannten Datum widerrufen. Doch auch jetzt gibt es noch einige Darlehensverträge, die aufgrund falscher Widerspruchsbelehrungen weiterhin gekündigt werden können.

Das Ende des „ewigen Widerrufsrechts“ bezieht sich nur auf Verträge, die zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden. Für viele andere Baudarlehen gilt die Frist also gar nicht, worauf die Verbraucherzentrale Hamburg hinweist. In einigen Fällen kann es sich für die Kreditnehmer also immer noch lohnen, den Vertrag zu kündigen. Zuvor muss dieser in einer Einzelfallprüfung jedoch unter die Lupe genommen werden. 


Lohnenswert sei eine rechtliche Prüfung vor allem in folgenden Fällen:

  • Bei Kreditverträgen, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, besteht nach  Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale auch heute noch ein „ewiges Widerrufsrecht“. Auch hier finden sich viele unzulässige Widerrufsbelehrungen, sodass gute Aussicht auf einen vorzeitigen Vertragsauflösung bestehe.
  • Verträge, die von den Kreditnehmern bereits vorsorglich widerrufen wurden, um die Frist bis zum 21. Juni zu wahren, sollten auf falsche Widerspruchsbelehrungen überprüft werden. Daraus leiten sich dann die nächsten rechtlichen Schritte ab.
  • Für Verträge, die ab dem 2. November 2002 geschlossen wurden und bei denen überhaupt nicht belehrt wurde, besteht weiterhin ein ewiges Widerspruchsrecht.   

Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet an, die Kreditverträge rechtlich zu prüfen, die fehlerhaften Punkte in der Widerspruchsbelehrung zu benennen und Hinweise zu geben, wie Kreditnehmer ihren Rechtsanspruch durchsetzen (Kosten: 70 Euro, Antrag hier).

Warum sollten Kreditnehmer ihre alten Verträge überhaupt kündigen? In den allermeisten Fällen, weil sie sich geringere Zinsen sichern wollen. Wer heute beispielsweise einen Vertrag von 2010 mit damals 4,0 Prozent Zinsen kündigt und seine Baufinanzierung durch einen neuen Vertrag mit 1,5 Prozent Zinsen weiterführt, spart mehrere tausend Euro.

Wer vorzeitig aus seinem Vertrag aussteigen will, muss normalerweise eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen. Weil aber sehr viele Kreditverträge ab 2002 fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen enthielten, ist die Widerspruchsfrist nie gestartet – sodass die Verträge faktisch jederzeit widerrufen werden konnten. Dieser Praxis hat der Gesetzgeber am 21. März 2016 mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie einen Riegel vorgeschoben: Sie regelt unter anderem, dass der „ewige Widerrufsjoker“ für Kreditverträge, die von 2002 bis 2010 abgeschlossen wurden, ab dem 21. Juni 2016 nicht mehr gilt.

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