Als sogenannte Abschlussphase bezeichnet man eine der vier Phasen des Bausparens (Abschlussphase, Sparphase, Zuteilung sowie Darlehensphase). Als erste Phase steht sie am Anfang jedes Bausparvertrages.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Vor Abschluss eines Bausparvertrages ist es sinnvoll, einen Anbietervergleich durchzuführen.  Um Guthaben- und Darlehenszinsen der einzelnen Bausparkassen richtig zu vergleichen, sollten nur ähnliche Tarifmodelle mit entsprechender Vertragsgestaltung gegenüber gestellt werden.
  • In der Regel fallen bei der Abschlussphase Gebühren von 1,0 bis zu 1,6 Prozent der Bausparsumme an. 

 



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Abschlussphase: Der erste Schritt des Bausparens

Der Kunde entscheidet sich hier für einen Bauspartarif und die damit einhergehende Summe. Diese Entscheidung hängt davon ab, über welche monatlichen finanziellen Sparmittel er verfügt, zu welchem Zeitpunkt er das gesparte Geld braucht und welche Flexibilität der Vertrag aufweisen soll. Dabei kommen die zentralen Charakteristika des Bausparens zur Anwendung: Bereits während des Vertragsabschlusses empfiehlt sich die individuelle Anpassung von Sparrate und Bausparsumme an den jeweiligen Bausparer. Die letztlich vereinbarte Bausparsumme besteht aus Bausparguthaben und ‑darlehen.          

Anbietervergleich in der Abschlussphase sinnvoll

Vor Abschluss eines Bausparvertrages ist es sinnvoll, einen Anbietervergleich durchzuführen. Oft unterscheiden sich die Konditionen und Gebühren der Bausparkassen deutlich. Um Guthaben- und Darlehenszinsen der einzelnen Bausparkassen richtig zu vergleichen, sollten nur ähnliche Tarifmodelle mit entsprechender Vertragsgestaltung gegenüber gestellt werden. Zu beachten ist, dass vielversprechende Guthabenzinsen in der Darlehensphase oft hohe Kreditzinsen vorsehen. Durch die vertragliche Fixierung der Guthaben- und Darlehenszinsen kann sich aber jeder Bausparer vor Vertragsabschluss ein Überblick über die Konditionen machen.

Anfallende Gebühren in der Abschlussphase

Die Abschlussgebühren der Bausparkassen sind sehr unterschiedlich. In der Regel fallen Gebühren von 1,0 bis zu 1,6 Prozent der Bausparsumme an. Bei einer Bausparsumme von 50.000 Euro und einer Abschlussgebühr von einem Prozent sind das 500 Euro. Ist beim Vertragsabschluss nicht sicher, ob das Bauspardarlehen zum Zeitpunkt der Zuteilung in Anspruch genommen werden soll, bieten Bausparkassen an, bei einem Verzicht auf das Bauspardarlehen die Abschlussgebühr zu erstatten. Denn die Abschlussgebühr ist eine „Vorauszahlung“ für die bei der Aufnahme des Bauspardarlehens anfallenden Gebühren.

Bausparen als finanzielle Belastung

Die Bausparsumme sollte realistisch auf die finanzielle monatliche Belastbarkeit angepasst werden. Zu niedrige Raten zögern den Zeitpunkt der Zuteilung des Bauspardarlehens hinaus. Bei einer zu hohen Bausparsumme und einer zu kleinen Sparrate kommt es häufig vor, dass der Bausparvertrag zum Zeitpunkt des Hauskaufs noch nicht zuteilungsreif ist. In diesem Fall muss oft ein teurer Zwischenkredit in Anspruch genommen werden.

Bei einer zu hohen Bausparsumme ist es zusätzlich möglich die Summe des Bausparvertrages herabzusetzen oder zu teilen. Bei der Herabsetzung wird die Bausparsumme nachträglich verringert, sodass der Bausparer eine schneller Zuteilung erreichen kann. Bei der Teilung, wird der bestehende Bausparvertrag in zwei Bausparverträge aufteilt. Das bisher angesparte Bausparguthaben verbleibt hierbei auf einem Bausparvertrag, sodass dieser rascher die Zuteilungsreife erreicht.

Beispiel

Ausgangspunkt: 100.000 Euro Bausparsumme, 25.000 Euro Bausparguthaben bisher angespart

Teilung: Bausparvertrag A: 50.000 Euro Bausparsumme, 25.000 Euro Bausparguthaben

Bausparvertrag A: 50.000 Euro Bausparsumme, 0 Euro Bausparguthaben

Bausparvertrag A ist ausreichend bespart, um die Zuteilungsreife erreichen zu können. Auf den Bausparvertrag B kann weiter Bausparguthaben angespart werden.

Hat der Bausparer kein konkretes Finanzierungsziel, sollte die Bausparsumme niedriger angesetzt werden. Damit verkürzt sich die Zeitspanne bis zur Zuteilung. Eine nachträgliche Erhöhung der Bausparsumme ist möglich, wenn auch mit Unkosten verbunden. Oftmals werden 1,0 bis 1,6 Prozent der Darlehensgebühr fällig. Zusätzlich kann von der Bausparkasse eine einjährige oder längere Zuteilungssperre verhängt werden.

Das Bausparguthaben

Das sogenannte Bausparguthaben ist jene Spareinlage, die sich während der Ansparphase auf dem Konto sammelt. Dabei zählen zu diesem Guthaben auch die Zinsen, die für das bereits bestehende Kapital anfallen. So zählen auch Arbeitnehmersparzulagen, Wohnungsbauprämien und vermögenswirksame Leistungen zum Guthaben. Erst nach Ablauf der Sperrfrist (normalerweise rund sieben Jahre) kann der Sparer ohne finanzielle Verluste auf sein Bausparguthaben zugreifen. Hierbei ist zu beachten: Das Guthaben ist nur dann zwingend an einen Zweck gebunden (beispielsweise Erschaffung/ Erwerb von Wohneigentum), wenn zu diesem Zweck ein Bauspardarlehen in Anspruch genommen wird beziehungsweise die staatliche Förderung erhalten bleiben soll. Je nach Bank und Tarif muss das gesparte Guthaben mindestens 40 bis 50 Prozent der ganzen Bausparsumme entsprechen. Erst dann erreicht der Bausparvertrag seine Zuteilungsreife. Darüber hinaus wird ebenso die Höhe der monatlichen Spareinlagen per Tarif festgeschrieben. In der Regel beträgt sie rund drei bis zehn Promille der gesamten Bausparsumme.


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