Ehevertrag

Scheidung und Immobilie: Was der Ehevertrag regeln kann

Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie, wenn sich Ehepaare trennen? Ein Ehevertrag hilft dabei, in einer angespannten Situation eine für beide Parteien akzeptable Entscheidung zu treffen. Erfahren Sie, was in den Vertrag gehört und worauf beide Ehepartner achten sollten.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Viele Ehepartner scheuen das Thema Ehevertrag. Sie möchten sich nicht mit einer eventuellen Scheidung beschäftigen und manch einer fürchtet auch die Reaktion des Partners. Dabei kann der Ehevertrag den Immobilienbesitz sowie weitere Vermögensaspekte vorsorglich regeln.

In folgenden Situationen ist der Abschluss eines Ehevertrags sinnvoll:

  • Die Ehepartner verfügen über ein unterschiedlich großes Vermögen. Ein Ehevertrag kann verhindern, dass der wohlhabende Partner nach der Trennung einen Teil seines Vermögens an den Ehegatten verliert. Das gilt ebenso für die Frage, wer nach der Scheidung das Haus erhält.
  • Ein Ehepartner ist Unternehmer. Bei einer Scheidung könnte der Partner vom Betriebsvermögen des Unternehmers profitieren. Um das auszuschließen, kann der Ehevertrag aufgesetzt werden.
  • Das Ehepaar möchte keine Kinder und ist fest im Berufsleben verankert. Sind beide Partner finanziell unabhängig und möchten sie bei einer Scheidung finanzielle Folgen vermeiden, kann auch hier ein Ehevertrag helfen.

Ein Ehevertrag lohnt sich demnach immer dann, wenn ein Ehegatte ohne Vertrag finanziell benachteiligt wäre. So lässt sich mithilfe dieser Vereinbarung beispielsweise klären, wie bei einer Scheidung mit der Immobilie verfahren wird. 

Ehevertrag: Kosten und Unterlagen

In vielen Fällen wird durch einen Ehevertrag die Scheidung vereinfacht. Allerdings entstehen beim Abschluss der Vereinbarung auch Kosten, die eingeplant werden müssen:

  • Notarkosten: Grundsätzlich muss der Ehevertrag vom Notar beglaubigt werden. Nur durch dessen Beurkundung erlangt der Vertrag seine offizielle Gültigkeit.
  • Gebühren für den Rechtsanwalt: Der Rechtsanwalt erarbeitet gemeinsam mit den Ehepartnern den Vertrag. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) legt fest, wie hoch die Kosten für den Anwalt ausfallen.

Die Kosten variieren von Fall zu Fall. Ehepaare sollten einen Betrag im mittleren dreistelligen Bereich einplanen.

Für die Beantragung des Vertrags sind die folgende Unterlagen notwendig:

  • Eheurkunde des Paares
  • Ausweise beider Ehepartner
  • Geburtsurkunden beider Ehepartner
  • gegebenenfalls Unterlagen der gemeinsamen Immobilie  

Welche Fallstricke kann der Ehevertrag beinhalten?

Ehepartner sollten mögliche Stolperfallen berücksichtigen, wenn sie ihren Ehevertrag für die Immobilie zu Rate ziehen:

  • Beide Ehepartner sind Miteigentümer der Immobilie.

Häufig bringt ein Ehepartner das Haus mit in die Ehe und lässt den Partner als Miteigentümer eintragen. Das kann ein Nachteil für den Ehepartner sein, dem das Haus ursprünglich gehörte. Denn er hat keinen Alleinanspruch mehr auf die Immobilie.

  • Auf eine Gütertrennung wurde verzichtet.

Die Gütertrennung sorgt dafür, dass die Vermögensmassen getrennt bleiben. Wurde keine Gütertrennung vereinbart, fällt die Ehe automatisch in die Zugewinngemeinschaft: Das Vermögen, das während der Ehe hinzugewonnen wurde, wird gleichmäßig verteilt. Das gilt auch für die Immobilie.

  • Ein Ehepartner muss Zahlungen für Umbauten leisten.

Folgende Situation ist gegeben: Ein Ehepartner ist Alleineigentümer der Immobilie. Der andere Ehepartner sowie dessen Eltern investieren Geld in die Modernisierung der Immobilie. Im Ehevertrag wurde festgelegt, dass die Schenkung der Eltern ausschließlich dem eigenen Kind gilt. Bei Scheidung kann der Ehepartner das von seinen Eltern für ihn investierte Geld vom Partner zurückfordern. Nicht selten handelt es sich dabei um eine Summe im vier- bis fünfstelligen Bereich. 

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Kann der Ehevertrag nachträglich geschlossen werden?

Üblicherweise wird der Ehevertrag vor der Eheschließung aufgesetzt. Ehepaare haben aber auch die Möglichkeit, den Vertrag während der Ehe oder sogar kurz vor der Trennung abzuschließen. Nach der Trennung ist der Ehevertrag nicht mehr möglich.

Ehevertrag und Trennungsjahr

Während des Trennungsjahrs können die Ehepartner eine Trennungsvereinbarung abschließen. Dabei handelt es sich um eine besondere Form des Ehevertrags. Diese Vereinbarung ist aber nur dann sinnvoll, wenn sich die Ehepartner nicht in absehbarer Zeit scheiden lassen wollen. Eine ausführliche Beratung durch einen zuständigen Anwalt ist empfehlenswert.

Was kann im Ehevertrag geregelt sein?

Insbesondere die gemeinsame Immobilie wird häufig zum Streitthema. Ehepartner sollten vor allem folgende Punkte berücksichtigen:

Wer ist Eigentümer der Immobilie?

Ein Blick in das Grundbuch verrät, ob nur ein Partner oder beide Eheleute als Eigentümer eingetragen sind. Das Eigentumsverhältnis sollte in jedem Fall im Ehevertrag festgehalten sein. Es entscheidet darüber, wie mit der Immobilie verfahren wird.

Was passiert bei Scheidung mit dem gemeinsamen Haus?

Steht bei Scheidung der Hausverkauf an oder wird die Immobilie auf einen Partner übertragen? Auch das sollte im Idealfall schon im Ehevertrag festgelegt sein. So können etwaige Streitigkeiten während des Scheidungsverfahrens vermieden werden.

Tipp: Möglich ist beispielsweise, dass der wohlhabendere Partner die Immobilie behält. Er kann dann monatliche Ausgleichszahlungen an den ausgezogenen Partner leisten.

Wer ist nach der Trennung oder Scheidung für den Hauskredit zuständig?

Sind beide Miteigentümer, müssen auch beide den Hypothekenkredit abbezahlen. Es sei denn, die Partner haben im Ehevertrag eine andere Vereinbarung getroffen. Kreditbürgen müssen berücksichtigen, dass sie auch nach der Scheidung für das Darlehen weiterhin mithaften.  

Aufteilung des Vermögens vor der Scheidung

Wird für die Vermögensaufteilung der Zugewinnausgleich genutzt, kann ein Ehepartner die Immobilie erhalten. Eventuell hat das Haus einen höheren Wert als dem Partner zusteht – dann handelt es sich um eine Schenkung.

Für eine Schenkung wird in der Regel eine Schenkungssteuer fällig. Ehegatten haben hierbei einen Freibetrag von 500.000 Euro. Geschiedene Paare haben hingegen nur einen Freibetrag von 20.000 Euro – alles darüber muss versteuert werden. Deshalb sollten die Ehepartner ihr Vermögen inklusive Immobilie noch vor der Scheidung aufteilen. Ist im Ehevertrag eine Gütertrennung festgeschrieben, gilt das natürlich nicht. 

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