Wenn ein Vermieter erst nach Auszug seines Mieters Tapezier- und Streicharbeiten durchführt, kann es passieren, dass er auf den Kosten sitzen bleibt. So geschehen bei einem Fall vor dem AG Hanau.



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Ein Mieter in Hanau hatte seine Wände gelb, grün und rosa gestrichen. Nachdem er ausgezogen war, entschied sein Vermieter Tapezier- und Streicharbeiten durchzuführen und auch ein paar Dübellöcher zu schließen, um die Wohnung wieder vermieten zu können.

Anschließend klagte er vor dem AG Hanau auf Schadenersatz. Doch das Gericht wies die Klage ab. Das Mietverhältnis lief über dreizehn Jahre; der Vertrag enthielt eine Klausel zu Schönheitsreparaturen, die vom Mieter auszuführen sind. Allerdings war die Klausel unwirksam, weil sie zu kurze Fristen setzte.

Zudem sollte der Mieter nach einer anderen, ebenfalls unwirksamen Klausel die Wohnung beim Einzug streichen. Das wiederum machte die laufende Renovie­rungs­pflicht unwirksam.

Nach 13 Jahren Sparen folgt überraschend die Quittung

Damit war klar, dass der Vermieter während der gesamten Laufzeit des Mietvertrags die Schön­heits­re­pa­raturen in der Wohnung selbst hätte durchführen müssen. Wäre er seiner Pflicht nachgekommen, hätte er Kosten gehabt. Da er die eingespart hatte, muss er sie nun von seinen Schaden­s­er­satz­ansprüchen abziehen, so das Gericht.

Für die Bestimmung der ersparten Kosten griffen die Richter:innen auf die Pauschalbeträge nach § 28 Abs. 4 II. BerechnungsVO zurück, die zwar keine unmittelbare Anwendung finden, denen aber offiziell anerkannte Durchschnittswerte zugrunde liegen.

Dabei stellte sich heraus, dass der Vermieter bei dreizehn Jahren Mietlaufzeit mehr als das Dreifache der jetzt geltend gemachten Kosten für Schönheitsreparaturen hätte ausgeben müssen. In der Konsequenz ist damit klar, dass der Mieter nichts mehr bezahlen muss.

(AG Hanau, Urteil vom 29.11.2024 – 32 C 265/23)

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).



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Steffi Mersmann
Expertin für Mieten & Vermieten

Steffi Mersmann ist Redakteurin im Content Team und versorgt euch mit aktuellen Infos zum Mieten und Vermieten. Seit über 10 Jahren bei ImmoScout24, kennt Steffi alle Tricks und Fallstricke rund um die Immobiliensuche und hat zuvor als Produktmanagerin an den verschiedensten ImmoScout24-Features mitgearbeitet, von der ersten Google Maps-Einbindung bis zum Makler-Branchenbuch.

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