Eine Mieterin in Berlin beauftragt einen Detektiv, da sie Zweifel hegt, ob der behauptete Eigenbedarf ihrer Vermieterin zutrifft. Der Einsatz bringt Klarheit, ist aber auch teuer. 

Der Mieterin einer Wohnung in Berlin-Charlottenburg wurde wegen Eigenbedarfs gekündigt. Da sie nicht widerspruchslos auszog, folgte eine Räumungsklage. Die Frau bezweifelte aber, dass wirklich Eigenbedarf vorlag und beauftragte einen Detektiv. In der Tat konnte der Mann den Zweifel untermauern.

Im Rahmen der Räumungsklage forderte die Mieterin, dass ihr die Detektivkosten von rund 1.600 Euro erstattet werden. Das Amtsgericht Charlottenburg konnte ihr allerdings einen Anspruch auf Erstattung nicht bestätigen. Also zog die Mieterin weiter. Doch auch in nächster Instanz blieb ihr der Erfolg versagt. Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Amtsrichter:innen als korrekt. 

Grundsätzlich seien Detektivkosten erstattungsfähig, wenn sie sich in vernünftigen Grenzen halten und prozessbezogen sind. Beides sei der Fall. Die Vernehmung des Detektivs als Zeugen habe den Ausgang des Rechtsstreits beeinflusst. Dennoch seien die Kosten für den Detektiv nicht erstattungsfähig, weil es von ihm weder einen Ermittlungsbericht noch eine detaillierte Rechnung gebe. In der Rechnung hätten die erbrachten Leistungen im Einzelnen beschrieben und die dafür aufgewendeten Stunden vermerkt werden müssen. Beides habe gefehlt.

(Landgericht Berlin, Beschluss vom 18.01.2023 - 80 T 489/22) 



F2L icon

Die richtigen Mieter:innen finden

...war noch nie so einfach! Schalte jetzt kostenlos deine Anzeige und finde schnell & einfach neue Mieter:innen.



Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).



house laptop

Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!

Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.


Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.