In der Hauptstadt dürfen Mieterhöhungen für weitere fünf Jahre höchstens um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Damit gilt die 2013 beschlossene Kappungsgrenze weiter.

Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel hatte die Vorlage zur Verlängerung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen eingebracht und stieß damit beim Berliner Senat auf Zustimmung. Denn nach einer aktuellen Bewertung des Senats ist der Wohnungsmarkt nach wie vor angespannt.

Ein wesentliches Kriterium dafür ist laut Geisel die Entwicklung der Angebotsmieten im Vergleich zu den Bestandsmieten. So seien die im Durchschnitt verlangten Kaltmieten von 2011 bis 2021 von 6,49 Euro auf 10,55 Euro je Quadratmeter und Monat gestiegen. Die im Berliner Mietspiegel ausgewiesene ortsübliche Vergleichsmiete hingegen stieg im gleichen Zeitraum im Schnitt von 5,21 Euro auf 6,79 Euro je Quadratmeter und Monat.


Bestehende Kappungsgrenze läuft nach fünf Jahren aus

Nach Bundesmietrecht darf innerhalb von drei Jahren eine Mieterhöhung um 20 Prozent geben. Doch bei angespannten Wohnungsmärkten dürfen die Landesregierungen die Erhöhung auf 15 Prozent kappen.

Zur Erinnerung: Die Verordnung erfasst nur die Erhöhung in bestehenden Mietverhältnissen. Sie gilt nicht bei

  • Neuabschluss von Mietverhältnissen 
  • Mieterhöhungen aufgrund einer Staffelmiet- oder Indexmietvereinbarung 
  • Vereinbarungen außerhalb des Vergleichsmietensystems

Seit Mai 2013 haben die Bundesländer die Möglichkeit, in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten die Mieten abzusenken. Diese Regelung läuft turnusmäßig nach fünf Jahren aus. Das wäre in Berlin im Mai 2023 gewesen. Mit dem aktuellen Beschluss wurde nun in ganz Berlin für rund 1,5 Millionen Mieterhaushalte bis Mai 2028 eine niedrige Kappungsgrenze für allgemeine Mieterhöhungen gesichert. 




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Sanierung fördern – Wohnraum behalten 

Mieter:innen, die höhere Mieten infolge der Modernisierung nicht verkraften können, haben die Möglichkeit, einen finanziellen Härtefalleinwand geltend zu machen. Haben sie damit Erfolg, können Vermieter:innen Mieterhöhungen nicht in vollem Umfang, möglicherweise auch gar nicht realisieren. Damit vollzieht der Gesetzgebende einen Drahtseilakt. Auf der einen Seite will er dafür sorgen, dass Immobilien modernisiert werden können, auf der anderen Seite sollen aber die Mietenden nicht ihre Wohnung verlieren. 

Die EU will dafür sorgen, dass für ärmere und ältere Eigentümer:innen Ausnahmen gelten. Wer sich die Sanierung aus der eigenen Tasche nicht leisten kann, könnte sogar bis zu 100 Prozent Förderleistung bekommen. 


Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).



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