„Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen." Mit diesem klaren Versprechen ist die CDU/CSU im Wahlkampf angetreten. Kann die Union ihr Wahlversprechen halten? Auf was müssen sich Eigentümer jetzt einstellen?
Ein Kommentar von Peter Steinhauer
Es gibt kaum ein Gesetz, mit dem die ehemalige Ampelregierung so sehr verbunden wird wie das sogenannte „Heizungsgesetz". Der Widerstand in der Bevölkerung gegen das in weiten Teilen komplizierte und vor allem teure Gesetz war groß. Dessen Abschaffung steht deshalb bei der neuen Regierungskoalition ganz oben auf der Aufgabenliste.
Der Koalitionsvertrag ist ausformuliert, ebenso hat die der CDU nahestehende „Klimaunion" ein Gutachten vorgelegt mit dem Titel: „Rote Linien des Rechts im Klimaschutz". In beiden Papieren werden konkrete Maßnahmen formuliert, wie es mit der Wärmewende weitergehen soll.
Deutlich wird, dass das Wahlversprechen zur „Abschaffung des Heizungsgesetzes" die neue Regierung nur bedingt umsetzen wird. Das Heizungsgesetz basiert in wesentlichen Teilen auf EU-Vorgaben. 2026 muss es sogar überarbeitet werden und dabei weitere europäische Vorgaben aufnehmen.
Aus diesem Grund will die neue Regierung den Pfad der Klimaneutralität nicht verlassen und an den formulierten Zielvorgaben festhalten. Die neue Koalition unter Kanzler Merz möchte aber das detailreiche Gebäudeenergiegesetz der Vorgängerregierung umfassend überarbeiten und einfacher machen.
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Sicher ist, dass die neue Regierung die Regelungen zur Heizung technologieoffener gestalten wird. „Unsere Devise heißt, den Menschen Möglichkeiten zu eröffnen, statt ihnen einen Wust an Regeln überzustülpen", erklärt Andreas Jung, klimapolitischer Sprecher der CDU. „Die neue Heizung muss klimafreundlich betrieben werden können. Dabei muss aber gelten: Gleiches Recht für alle Arten von Öko-Wärme, keine Einseitigkeit, keine Diskriminierung."
Zukünftig soll der Fokus nicht mehr allein auf der Wärmepumpe liegen. Von Biogas über Wasserstoff bis hin zu Holzpellets sollen alle Technologien gleichberechtigt nebeneinanderstehen.
Hoffnung macht, dass nun mit Katherina Reiche eine Energie-Expertin mit einschlägiger Erfahrung an der Spitze des Wirtschaftsministeriums steht. Die 51-jährige frühere Vorstandsvorsitzende der Westenergie AG, einer Tochtergesellschaft des Energieversorgers Eon, hat sich bereits umfangreich vor ihrer Zeit als Ministerin mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) auseinandergesetzt.
Reiche bringt klare Vorstellungen zur künftigen Ausrichtung der Wärmewende mit. Die neue Ministerin unterstreicht die Notwendigkeit eines beschleunigten Ausbaus der Stromkapazitäten: „Wir brauchen nicht nur einen Ausbauturbo für die erneuerbaren Energien, sondern auch einen Verstärkungsturbo für unsere Stromnetze."
Die Schwarz/Rote Koalition setzt nun auf ökonomische Anreize anstelle von Verboten. Heizen mit fossilen Energien wie Öl und Gas wird teurer, weil der CO2-Preis steigt. Die Regierung will deshalb die Stromsteuer senken und Netzentgelte sowie Umlagen reduzieren. Damit könnte der Betrieb von Wärmepumpen deutlich günstiger werden. Für Eigentümer:innen setzt das einen Anreiz, in neue Wärmetechnik zu investieren.
Die entscheidende Frage für viele Bürger:innen: Was passiert mit bestehenden Heizungen? Wer bereits investiert hat oder gerade plant, die Heiztechnik zu erneuern, ist auf der sicheren Seite. Nach wie vor lohnt es sich, auf eine neue Heiztechnik zu setzen. Eigentümer:innen machen damit ihre Immobilie zukunftssicher und profitieren von einer deutlichen Wertsteigerung. Sie dürfen sich derzeit noch über eine attraktiven Förderung freuen.
Statt Zwang liegt nun die Verantwortung stärker bei den Eigentümer:innen. Der Heizungstausch ist für die meisten Immobilienbesitzer:innen nichts, womit sie grundsätzlich überfordert sind. Bestandshalter:innen älterer Immobilien haben bereits von Kohle zu Nachtspeicher und Gas mehrere Heizungswechsel hinter sich. Dabei haben sie agiert ohne staatlichen Druck. Stattdessen haben sie die technischen Entwicklungen angenommen und auf die Notwendigkeiten am Markt reagiert. Die neue Regierung geht auf diesen Pfad zurück.
Bis zur Sommerpause 2025 will die Regierung ermitteln, wie es um Strombedarf, Netzsicherheit, Digitalisierung und den Ausbau erneuerbarer Energien steht. Diese Daten sollen die Grundlage für weitere gesetzgeberische Schritte bilden. Das überarbeitete Heizungsgesetz durchläuft dann die parlamentarischen Verfahren und dürfte Anfang des Jahres 2026 in Kraft treten.
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Peter Steinhauer arbeitet als Content-Manager bei ImmoScout24 und ist Experte für die Themen Immobilieneigentum und Vermietung. Als Eigentümer zweier Mehrfamilienhäuser in Köln kennt er die Herausforderungen des Vermietungsgeschäfts aus eigener praktischer Erfahrung. Als Admin der größten Community privater Vermieterinnen und Vermieter auf Facebook "Vermieter unter sich" steht Peter in direkten Draht zu Vermietenden aus ganz Deutschland. Durch den kontinuierlichen Austausch ist der ImmoScout24-Experte bestens mit den aktuellen Alltagsproblemen vertraut, die das moderne Vermietungsgeschäft mit sich bringen.
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