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Das Honorar von Architekten und Ingenieuren errechnet sich nicht, wie gemeinhin angenommen, prozentual aus dem Wert der Bausumme. Auch ist es nicht frei verhandelbar. Vielmehr wird die Entgeltermittlung in der gesetzlich vorgeschriebenen Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) geregelt.

Die HOAI ist ein verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen und damit auch anzuwenden, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Allerdings ist die Ermittlung des Honorars gemäß dieser Verordnung nicht nur die Pflicht eines jeden Architekten und Planers, sondern auch eine komplexe und sensible Angelegenheit. Eine Möglichkeit, die Honorarermittlung einfacher zu gestalten, sind sogenannte HOAI-Rechner.

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Inhaltsverzeichnis

Grundlegende Einstellungen des HOAI-Rechners

Um mittels eines HOAI-Rechners das Architekten- oder Ingenieurshonorar ermitteln zu können, sind gewisse Voreinstellungen notwendig. Zunächst muss entschieden werden, ob die seit dem 17. Juli 2013 geltende Neufassung des HOAI, die Fassung von 2009 oder die von 2002 zugrunde gelegt werden soll. Grundsätzlich ist für die gesamte Ausführung des Vertrages die Honorarordnung anzusetzen, die bei Vertragsabschluss gültig war. Im nächsten Schritt ist das gewünschte Leistungsbild auszuwählen. Es ist also anzugeben, ob die abzurechnende Leistung beispielsweise für ein Gebäude bzw. Innenräume (§ 34 HOAI), für Freianlagen (§ 39 HOAI) oder im Rahmen eines Landschaftsplanes (§ 23 HOAI) erbracht wird.


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Honorarzonen und Honorarsatz

Sind die Voreinstellungen getroffen, müssen im Folgenden die Honorarzonen festgelegt werden.

In § 5 der HOAI 2013 werden zwei verschiedene Bereiche unterschieden. Für die Objekt- und Tragwerksplanung gelten folgende Honorarzonen:

  • Honorarzone I: Planungsanforderungen sehr gering,
  • Honorarzone II: Planungsanforderungen gering,
  • Honorarzone III: Planungsanforderungen durchschnittlich,
  • Honorarzone IV: Planungsanforderungen hoch,
  • Honorarzone V: Planungsanforderungen sehr hoch.

Im Rahmen der Flächenplanungen und der Planung der Technischen Ausrüstung werden hingegen nur die drei Honorarzonen „geringe Planungsanforderungen (I), durchschnittliche Planungsanforderungen (II) und hohe Planungsanforderungen (III)“  unterschieden. Anschließend ist noch der Honorarsatz festzulegen. Hier kann zwischen Mindest-, Viertel-, Mittel-, Dreiviertel- und Höchstsatz gewählt werden.

HOAI-Rechner: Anrechenbare Kosten und Leistungsphasen

Grundsätzlich werden nach § 4 HOAI als anrechenbare Kosten der Teil der Kosten bezeichnet, die für die Herstellung, den Umbau, die Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Objekten anfallen. Im HOAI-Rechner können die Baukosten entweder pauschal oder aufgeschlüsselt in die einzelnen Kostengruppen angegeben werden. In einem letzten Schritt sind die relevanten Leistungsphasen auszuwählen und entsprechend zu gewichten. Wurden alle Angaben gemacht, ermittelt der HOAI-Rechner das für die spezifische Leistung angemessene Honorar.

Sind HOAI-Honorarzone und Leistungsphase preisbestimmend?

In § 6 HOAI werden die Grundlagen des Architektenhonorars beschrieben. Danach sind die HOAI-Honorarzone und die Leistungsphase maßgeblich für den Architekten-Preis. Es existieren dabei fünf Honorarzonen laut HOAI. Einfache Gebäude wie Schuppen oder Garage gehören dabei in Honorarzone 1, während komplexere Gebäude wie Krankenhäuser im Regelfall in die 5. und damit anspruchsvollste Zone fallen. Wohnhäuser gehören in der Regel in die HOAI-Honorarzone 3 oder 4 – je nach Größe, Komplexität und technischer Ausstattung. Mit dem HOAI-Rechner können so anhand dazugehöriger Angaben sowie den anrechenbaren Kosten das Architektenhonorar sehr genau berechnet werden.

HOAI-Rechner 2013 oder eine andere Fassung nutzen?

Bei der Nutzung eines HOAI-Rechners ist es stets wichtig, auf dessen Aktualität zu achten. HOAI-Rechner, die auf einer älteren Fassung der HOAI basieren, sollten somit nicht genutzt werden, sofern Kosten für ein aktuell geplantes Objekt berechnet werden sollen. Die HOAI 2013 brachte dabei unter anderem folgende Änderungen mit sich: Erhebliche Tafelanhebungen, die Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung, Neubewertung und Erweiterung des Leistungsbildes, eine Vielzahl neuer Schriftlichkeitserfordernisse, die Vermutung eines Zuschlags für Umbauten in Höhe von 20 Prozent, die Anrechenbarkeit vorhandener Bausubstanz. Im Weiteren kann der Umbauzuschlag sogar bis zu einer Höhe von 33 Prozent vereinbart werden. Eine weitere wichtige Änderung der HOAI 2013 – Rechner sollten diese also zugrunde legen – ist eine Anhebung des Architektenhonorars, wenn die Objektüberwachung als Einzelleistung gefordert ist.

Welche Leistungsphasen unterscheidet der HOAI-Rechner?

Grundsätzlich unterscheidet der HOAI-Rechner auch zwischen den neun Leistungsphasen gemäß der HOAI. Der Architekt muss dabei nicht alle Leistungsphasen bei einem Bauprojekt übernehmen. Grundsätzlich schlagen die unterschiedlichen Phasen im Rahmen der Berechnung mit dem HOAI-Rechner mit unterschiedlichen Prozentsätzen des Gesamthonorars zu Buche.

Wie lauten die Leistungshasen 1 bis 3 im HOAI-Rechner 2013?

Die erste Leistungsphase ist die sogenannte Grundlagenermittlung, die zwei Prozent des Architektenhonorars ausmacht. Hierbei werden die konkreten Aufgabenstellungen geklärt sowie der Bedarf des Bauherrn ermittelt. Auch wird dieser durch den Architekten bei der Auswahl geeigneter Dienstleister unterstützt. Die folgende Vorplanung schlägt im HOAI-Rechner dann mit rund sieben Prozent des Gesamthonorars zu Buche. Die schon deutlich genauere Entwurfsplanung nimmt dann bereits 15 Prozent des Gesamthonorars in Anspruch.

Was bezeichnen die Leistungshasen 4 bis 6 im HOAI-Rechner?

Die vierte Leistungsphase der HOAI ist die sogenannte Genehmigungsplanung, die im Rahmen der Honorarermittlung mit dem HOAI-Rechner drei Prozent des Gesamthonorars bindet. Phase 5 ist die zweitteuerste Leistungsphase: Die Ausführungsplanung ist sehr aufwändig und nimmt 25 Prozent des Gesamthonorars in Anspruch.

Wie teuer sind die Leistungshasen 7 bis 9 laut HOAI-Rechner

Die Leistungsphase 7 ist die Mitwirkung bei der Vergabe und wird durch den HOAI-Rechner mit 7 Prozent des Gesamthonorars mit einbezogen. Die aufwändigste Phase ist die Bauüberwachung und Dokumentation – sie nimmt 32 Prozent des Gesamthonorars in Anspruch. Phase 9 – die Objektbetreuung – nimmt dagegen nur zwei Prozent ein.

HOAI – Rechner nutzen oder selbst recherchieren?

Private Bauherren haben häufig im Vorhinein keinen genauen oder ausreichenden Überblick über die Gesamtkosten, die mit dem Bau einer Immobilie verbunden sind. Mit Hilfe des HOAI-Rechners lässt sich anhand weniger Kennzahlen ein Überblick über die Kosten für den Architekten gewinnen. Die Begleitung und Planung durch einen Architekten ist für den Neubau, Umbau oder für eine Modernisierung unabdingbar. Eine möglichst genaue Kosteneinschätzung ist mit Hilfe des HOAI-Rechners möglich und ratsam, damit das vorhandene Budget bzw. die Immobilienfinanzierung exakt geplant werden kann.

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