Mietvertrag prüfen lassen: Tipps, wie Sie beim Einzug in die neue Wohnung rechtliche Fallstricke vermeiden

Vermeiden Sie Ärger mit dem Vermieter, indem Sie die verschiedenen Klauseln in Ihrem Mietvertrag verstehen. Hier unsere wichtigsten Tipps.

Nachdem die neue Traumwohnung gefunden ist, muss der Mietvertrag geschlossen werden. Nicht nur bei der tollen Lage und den schönen Räumlichkeiten sollten Sie aufs Detail achten, auch beim Abschluss des Mietvertrags ist dies relevant. In vielen Mietverträgen sind Fallen für den Mieter versteckt, die meist nur schwer erkennbar sind.

Gehen Sie sicher, dass Ihre Rechte als Mieter auch geregelt sind

Freunde beim Umzug

Damit Sie unvorteilhafte Reglungen und eventuelle Fallstricke für Sie als Mieter erkennen, lesen Sie Ihren Mietvertrag genau durch. Ein Widerrufsrecht gibt es nämlich nicht. Ist der Vertrag einmal von beiden Seiten unterschrieben, ist es zu einem wirksamen Mietverhältnis gekommen. Haben Sie ein Mietvertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, haben Sie gesetzlich eine 3-monatige Kündigungsfrist.

Die Wohnung scheint perfekt. Doch ist auch der Preis angebracht?

Mieterengel

Damit Sie unvorteilhafte Reglungen und eventuelle Fallstricke für Sie als Mieter erkennen, lesen Sie Ihren Mietvertrag genau durch. Ein Widerrufsrecht gibt es nämlich nicht. Ist der Vertrag einmal von beiden Seiten unterschrieben, ist es zu einem wirksamen Mietverhältnis gekommen. Haben Sie ein Mietvertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, haben Sie gesetzlich eine 3-monatige Kündigungsfrist.

Wie hoch darf die Kaution sein?


Die Kaution darf das Dreifache der monatlichen Netto-Kaltmiete betragen. Gesetzlich sind Sie berechtigt, die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen bereitzustellen. Die erste Teilzahlung ist dabei zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig. Die geleistete Kaution ist zu verzinsen. Dies ist oft nicht bekannt. Die Verzinsung muss ab dem Zeitpunkt der Leistung mit dem jeweils gültigen Spareckzins (Zinssatz für Spareinlagen mit Kündigungsfrist) geschehen. Sprechen Sie Ihren Vermieter darauf an.

Auch die Angabe der Fläche sollten Sie in Ihrem Mietvertrag prüfen, denn es lohnt sich!

Messen Sie noch einmal genau nach, oder konsultieren Sie ggf. auch einen Fachmann. Sollten Sie Abweichungen der Flächenangabe um mehr als 10 Prozent nach unten feststellen, steht Ihnen eine Anpassung des Mietzinses zu.

Wie ist die Untervermietung geregelt?


Sollten Sie Angehörige in die Wohnung aufnehmen, muss dies dem Vermieter nur angezeigt werden. Dies ist aufgrund der verbrauchsabhängigen Betriebskosten wichtig. Eine Zustimmung des Vermieters hierzu bedarf es nicht. 

Wollen Sie jedoch Nicht-Angehörige mit in Ihre Wohnung aufnehmen, ist dies eine klassische Untervermietung und muss vom Vermieter schriftlich genehmigt werden.

Die Prüfung der Betriebskosten im Mietvertrag ist ratsam

Vergewissern Sie sich, dass Sie am Ende des Jahres nicht mit einer zu hohen Nachzahlung rechnen müssen. Lassen Sie sich hierzu am besten den Energieausweis zeigen oder vergleichen Sie Ihre Kosten mit dem Betriebskostenspiegel. Die Betriebskosten muss der Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften spätestens ein Jahr nach Ablauf der Abrechnungsperiode abrechnen. Kommt Ihnen die Abrechnung erst nach Ablauf dieser Frist zu, kann Ihr Vermieter von Ihnen keine Nachzahlung mehr verlangen. Ratsam ist auch die Prüfung der Betriebskostenabrechnung durch einen Anwalt.

Günstiger umziehen:

* erforderliche Angabe

Auch wenn Sie jetzt noch nicht an die Renovierung bei Auszug denken, sollten Sie Ihre Schönheitsreparaturklausel in Ihrem Mietvertrag prüfen


Grundsätzlich sind Schönheitsreparaturen vom Vermieter durchzuführen.

Der Vermieter kann diese Pflicht jedoch im Mietvertrag mithilfe einer wirksamen Klausel auf den Mieter übertragen. Prüfen Sie diese Klausel gut oder lassen Sie diese von einem Anwalt prüfen, denn solche sind auch oft unwirksam. Haben Sie starre Fristen in dieser Klausel geregelt, bedeutet dies, dass Sie beim Auszug keinerlei Schönheitsreparaturen durchführen müssen. Zu kurz bemessene Fristen führen ebenfalls zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel. Auch die Quotenklausel ist komplett unwirksam.

Achten Sie ebenso bei Mietbeginn genau darauf, ob sie die Wohnung unrenoviert übernehmen und dafür nicht angemessen entschädigt werden (etwa durch eine anfängliche mietfreie Zeit). Ist dies der Fall, so sind Sie ebenso nicht verpflichtet Schönheitsreparaturen durchzuführen. Tipp: Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei Einzug daher sorgfältig (Fotos, Videos, Zeugen). 

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