Gewerberecht Einzelhandel
Ob Gewerbemietvertrag, Werbung oder Instandhaltung - Hier erhalten Sie nützliche Informationen und rechtliche Besonderheiten rund um das Thema Einzelhandel.
Bei der Instandhaltung geht es vereinfacht gesagt um vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden. Darunter fällt u. a. die laufende Wartung und Pflege der Mietsache. Bei der Instandsetzung geht es um die Beseitigung bereits eingetretener Schäden.
Die Vermietung von Geschäftsräumen umfasst nicht zwingend auch die Nutzung der Außenwände zu Werbezwecken, z. B. zum Anbringen von Leuchtreklame, Markisen, Warenautomaten oder Werbeschildern. Das ist im Mietvertrag zu regeln.
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In der Innenstadt kann es des Öfteren zu Einschränkungen und Lärmbelästigungen durch Straßenbauarbeiten oder Bauarbeiten im Haus oder auf dem Nachbargrundstück kommen. Für den Einzelhändler ist dies nicht nur störend, auch Umsatzeinbußen können die Folge sein, wenn die Kunden das Geschäft nur noch schwer erreichen können oder aufgrund des Lärms „fliehen“.
Sowohl Vermieter als auch Mieter verbinden mit der Anmietung von Ladenflächen die Erwartung hoher Gewinne, die sich für den Mieter im Umsatz zeigen. Deshalb werden häufig langfristige Mietverträge abgeschlossen, die nicht ordentlich kündbar sind.