Fragen und Antworten

Standortwechsel

Welchen Pflichten Sie als Unternehmer nachkommen sollten , wenn Sie mit Ihrem Unternehmen den Standort wechseln wollen, erfahren Sie bei uns.

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Standortwechsel innerhalb einer Stadt/ Gemeinde

Bei einem Umzug innerhalb einer Stadt bzw. einer Gemeinde genügt eine Gewerbeummeldung. Ein entsprechendes Formular liegt bei den Gemeinden aus. Getätigt werden muss eine Gewerbeummeldung zum Zeitpunkt des Standortwechsels. Wie bei der Gewerbeanmeldung werden auch bei einer Ummeldung alle Informationen an die entsprechende Stellen weitergeleitet, beispielsweise an das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft sowie Industrie- und Handelskammer.


Wechsel des Standortes in eine andere Stadt

  • Schritt 1: Gewerbeabmeldung

Erfolgt die Verlagerung des Unternehmensstandortes in eine andere Stadt bzw. in eine andere Gemeinde, so muss im ersten Schritt das Gewerbe an dem bisherigen Standort abgemeldet werden. Dazu benötigt wird ein Schreiben, welches vom Unternehmer unterzeichnet und bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden muss. In der Regel halten die Gemeinden entsprechende Anträge und Vordrucke bereit.
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung.

  • Schritt 2: Gewerbeanmeldung

Nachdem das Gewerbe am alten Standort abgemeldet ist, erfolgt im nächsten Schritt die Gewerbeanmeldung am neuen Standort. Auch diese muss, wie die Gewerbeabmeldung, schriftlich bei der zuständigen Gemeinde vorgenommen werden. Von dort aus erfolgt dann auch die Weiterleitung der Gewerbeanzeige an alle weiteren Ämter, wie beispielsweise an das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer. Die Gewerbeanmeldung sollte bei Inbetriebnahme des neuen Standortes erfolgen. Eine verspätete Gewerbeanzeige kann zu Geldbußen führen.


Egal ob Einzelhandelsfläche, Büro, Restaurant oder Produktionshalle: Bei uns finden Sie die passende Fläche für Ihr Unternehmen. Zur Suche