Aktuelle Urteile

Einstellen von Versorgungsleistungen

Der BGH hat mit Urteil vom 6.5.2009 (Az. XII ZR 137/07) entschieden, dass einem Gewerberaummieter kein Besitzschutz im Hinblick auf die Einstellung von Versorgungsleitungen wie Heizung, Strom und Wasser durch den Vermieter zusteht. Im konkreten Fall ging es um ein Cafe, das jahrelang keine Nebenkostenvorauszahlungen und auch monatelang keine Miete mehr gezahlt hatte. Der Vermieter kündigte mehrfach, erhob schließlich Räumungsklage und drohte mit der Einstellung der Beheizung.

Ein Anspruch des Mieters auf Fortsetzung von Versorgungsleistungen kann sich nach Auffassung des BGH nur aus dem Mietvertrag oder im Falle des bereits durch Kündigung beendeten Mietverhältnisses ausnahmsweise aus Treu und Glauben ergeben. Eine Pflicht zur weiteren Belieferung des Mieters besteht jedoch dann nicht mehr, wenn der Vermieter hierfür kein Entgelt erhalte und ihm durch die weitere Belieferung ein Schaden drohe.

Inwieweit diese Entscheidung auch im Wohnraumbereich von den Amts- und Landgerichten akzeptiert wird, bleibt abzuwarten.

 

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