Aktuelle Urteile

Höhe Mietkaution ist zulässig

Wie hoch kann die Mietkaution für Geschäfträume sein?
Bei der Vermietung von Wohnräumen ist die vom Mieter zu leistende Kaution gem. § 551 BGB auf den Betrag von 3 Monatsmieten begrenzt.
Da für Mietverhältnisse über Geschäftsräume jedoch keine entsprechende Vorschrift existiert (insbesondere fehlt es in § 578 II BGB an einer Verweisung auf § 551 BGB), steht die Höhe der Mietkaution zur Disposition der Vertragsparteien.
Die Nichtigkeit der Kautionsvereinbarung wegen Wucher gem. § 138 II BGB oder wegen wucherähnlichen Geschäfts scheidet nach einem Beschluss des OLG Brandenburg (Beschluss vom 4.9.2006, Az. 3 U 78/06) von vornherein aus.
Die Kautionsabrede kann danach nur dann unwirksam sein, wenn sie schikanös außerhalb eines jeden nachvollziehbaren Sicherungsinteresses des Vermieters liegt. In diesem Zusammenhang beurteilte das Gericht jedoch eine Kautionsvereinbarung in Höhe des 7fachen Betrages der Monatsmiete als wirksam.
Auch ist die in einem Gewerbemietvertrag mit einem mietenden Unternehmer in den Allgemeinen Geschäftbedingungen des Vermieters enthaltende Klausel, wonach der Kautionsbetrag 3 Monatsmieten übersteigt, nicht unwirksam (a.a.O.)

Autor: Dr. Florian Kappes, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

 

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