Kommt das Bestellerprinzip für den Immobilienkauf?

Für die Neuvermietung von Wohnungen gilt es bereits seit 2016: das Bestellerprinzip. Es besagt, dass derjenige den Makler bezahlt, der dessen Dienste in Anspruch nimmt. Die SPD plant, dies auch auf den Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien zu übertragen – und legt einen Gesetzentwurf vor.

Bereits Anfang des Wahljahres 2017 machte die SPD Schlagzeilen, weil sie neben anderen Entlastungen für Bauherren und Immobilienkäufer das Bestellerprinzip für den Immobilienkauf analog zum Mietmarkt einführen wolle. Im Februar 2018 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit Katharina Barley (SPD) an der Spitze einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt. Wer den Makler beauftragt, soll demnach künftig die Kosten tragen. Begründet werde der Vorstoß damit, dass die Maklerkosten „ein entscheidender Posten“ unter den Kaufnebenkosten seien und die Verbraucher beim Kauf von Immobilien vor der Ausnutzung „faktischer Zwangslagen“ geschützt werden müssten. Denn häufig müssten sie „enorme Maklerkosten tragen, obwohl der Verkäufer den Makler beauftragt hat", sagt Katharina Barley der Süddeutschen Zeitung vom 25. Februar. Dies soll sich künftig ändern. Neben dem Bestellerprinzip soll es künftig Bußgelder bei Verstößen geben. Zusätzlich soll die Provisionshöhe nach dem Willen der SPD künftig vom Verkäufer verhandelt werden. 

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Aufseiten der CDU/CSU und FDP trifft der Gesetzesentwurf auf wenig Zuspruch. Kai Wegner, der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, habe darauf vergewiesen, dass die Große Koalition bislang keine Vereinbarung über das Bestellerprinzip getroffen habe. Zudem würden Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer „eine echte finanzielle Entlastung“ darstellen. Die FDP bezeichnete das Bestellerprinzip als „untaugliches Instrument, wenn man zu Entlastungen für die Käufer beim Erwerb von Wohneigentum kommen will“. Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, kritisiert den Entwurf im Interview mit der IMMOBILIEN ZEITUNG am 27.2. online als nicht durchdacht und gibt zu bedenken, dass die Käufer hierdurch keineswegs entlastet würden. Besser und einfacher sei es, wenn sich beide Seiten die Provision teilen würden, wie es in der Praxis derzeit meist schon der Fall sei.

Einen Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Gesetzes sieht das Papier nicht vor. Nach Angaben des Tagesspiegels haben die beteiligten Ministerien bis Anfang März Zeit, um zum Entwurf des BMJV Stellung zu nehmen. Anschließend könnte – wie von den verschiedenen Ministerien vereinbart – eine offizielle Verbändeanhörung und die Teilnahme der Länder erfolgen.

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