Haus kaufen in der Schweiz

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Immobilien in der Schweiz

Worauf Sie beim Hauskauf in der Schweiz achten sollten


Das Immobilienrecht der Schweiz unterliegt diversen kantonalen Sonderregeln.

  1. In den Grundsätzen ist das Immobilienrecht der Schweiz landesweit einheitlich, jedoch sind diverse regionale Besonderheiten in den 26 Kantonen zu beachten.
  2. Ausländer brauchen für den Kauf einer Immobilie eine Bewilligung nach der Lex Koller (früher Lex Friedrich). Dies gilt auch, wenn eine Gesellschaft zwischengeschaltet wird oder Treuhänder auftreten.
  3. In vielen Kantonen dürfen Ausländer Zweitwohnsitze nur in Orten kaufen, die als Tourismusgemeinden definiert sind. Je nach Ortschaft kommen Beschränkungen bezüglich der Kaufsummen und der Zahl der an Ausländer verkäuflichen Objekte hinzu.
  4. Die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags erfolgt in der Regel durch Notare. In vielen Kantonen sind dafür auch Gemeindeschreiber, Grundbuchverwalter oder öffentlich bestellte Rechtsanwälte zuständig.
  5. Die Beurkundung sollte an dem Ort erfolgen, an dem das Grundstück liegt. Kenntnisse kantonaler Besonderheiten und Kontakte zu den Behörden öffnen viele Türen.
  6. Vor Abschluss eines Kaufvertrags sollte man sich stets einen aktuellen Ausdruck aus dem Grundstücksregister besorgen. Die Grundbuchämter werden in der Schweiz von den Kantonen geführt. Insgesamt gibt es circa 340 Grundbuchämter.
  7. In den meisten Kantonen bestehen für die einzelnen Erwerbsvorgänge unterschiedliche Steuersätze. So ist etwa in vielen Kantonen die Vererbung an Ehegatten oder Kinder steuerfrei. Wo dies nicht der Fall ist, richtet sich die Höhe der Erbschaftsteuer unter anderem nach der Lage des Grundstücks.

Die wichtigsten Daten


Fläche: 41.284 km2, Bevölkerung: 7,29 Mio.; Staatsform: föderaler Bundesstaat mit 26
souveränen Kantonen; Hauptstadt: Bern (122.500 Einwohner).

Wer darf kaufen?


EU-Bürger dürfen Erstwohnsitze aufgrund der vor kurzem erfolgten Verlängerung des
Gegenseitigkeitsabkommens mit der EU vom 1.6.2002 unbeschränkt kaufen; für Zweitwohnsitze dagegen gelten die kantonal unterschiedlichen Sonderregeln der Lex Koller. Bürger anderer Staaten (zum Beispiel aus Russland oder den USA) unterliegen den Entscheidungen der Kantonsbehörden.

Regionen & Preise


Die berühmtesten Feriengebiete sind das italienischsprachige Tessin (Lugano, Ascona),
die französischspachige Region um den Genfersee (Montreux, Lausanne, Vevey und Genf) und das deutsch- sprachige Berner Oberland (Interlaken, Grindelwald). Immobilien kosten dort in den Toplagen zwischen 3.000 und 15.500 Franken pro qm. Internationale Jetset-Treffs sind Gstaad und St. Moritz sowie Davos und Zermatt. In diesen Orten ist das Ferienhaus- angebot besonders knapp, und die Preise sind dementsprechend hoch (ab 8.000 Franken pro m2). Ein hohes Preisniveau findet man auch in Zürich und am Zürichsee sowie in Luzern und am Vierwaldstättersee vor.

Kaufnebenkosten


Grundbuchgebühren: circa 0,3 bis 1,1% des Grundstückswerts (in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt); in den meisten Kantonen zusätzlich Grunderwerbsteuer in Höhe von 1 bis 4% des Kaufpreises beziehungsweise des amtlichen Steuerwerts.

Laufende Kosten


Grundsteuer je nach Kanton zwischen 0,5 und 2% des amtlichen Steuerwerts der Immobilie; außerdem Betriebskosten für Strom, Wasser, Müllabfuhr und Heizung.

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