Anbieterkennzeichnung und Online-Streitbeilegung
So schützen Sie sich vor Abmahnungen
Ein professioneller Internetauftritt ist heutzutage unabdingbar. Dabei sollten Sie sich über Ihre Pflichten informieren und das Impressum anpassen, um keine Abmahnungen zu riskieren.
Als gewerbliche:r Anbieter:in von Immobilien sind Sie dazu verpflichtet, bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.
Beachten Sie die "Pflicht zur Anbieterkennzeichnung" in Exposés und füllen Sie Ihr Impressum mindestens mit folgenden Daten:
- Vor- und Nachname
- Komplette Anschrift
- E-Mail-Adresse
- Umsatzsteueridentifikationsnummer
Besteht eine Eintragung in einem Register, müssen Sie diese und die entsprechende Nummer dazu angeben. Bei juristischen Personen auch die Rechtsform mit vertretungsberechtigten natürlichen Personen.
Sofern die angebotenen Leistungen einer behördlichen Genehmigung bedürfen, sollten Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde existieren.
Bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, ist ein:e Verantwortliche:r mit Namen und Anschrift zu benennen.
Das Fehlen des Impressums lassen sich Abmahnungsvereine und Rechtsanwälte teuer bezahlen. Achten Sie daher auf die Aktualität und die Vollständigkeit Ihrer Daten im Impressum. Anpassen können Sie dieses in Ihrem Firmenprofil.
Hier sehen Sie ein Musterbeispiel eines Impressums:
Weitere Informationen finden Sie unter Gesetze im Internet des Bundesministeriums der Justiz.
Seit dem 09.01.2016 mussten Immobilienmakler:innen, die ihre Dienstleistungen über das Internet anbieten, ihre Kund:innen auf die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung über die Online-Plattform der EU hinweisen, was aus der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten hervorging.
Diese Plattform ist allerdings seit dem 20.07.2025 offline, sodass eine Hinweispflicht entfällt.
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