FAQ

zur Kostensteigerung

1. Ab wann gilt der neue Preis?

Die Preisanpassung gilt mit der nächsten Rechnungsstellung. Den genauen Termin können Sie dem Informationsschreiben oder Ihrem Kundenkonto entnehmen. Die Anpassung erfolgt automatisch.

2. Muss ich irgendetwas tun?

Die Anpassung erfolgt automatisch zum in der E-Mail genannten Termin.

 

Bei Zahlung per Lastschrift passen wir den Abbuchungsbetrag automatisch für Sie an die Preisänderung an und buchen den entsprechenden Betrag von dem angegebenen Konto ab. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun.  

 

Bei Zahlung per Überweisungsauftrag oder proaktiver Rechnungszahlung, passen Sie Ihren Zahlungsbetrag bitte in Ihrem Banking entsprechend der Preisänderung an.

3. Warum erhöht ImmoScout24 den Preis?

Künstliche Intelligenz verändert die Immobilienbranche fundamental. Suchende erwarten perfekte Matches, schnellere Prozesse und professionelle Daten. Um weiterhin die stärkste Plattform für Ihr Geschäft zu sein, investieren wir massiv in Technologie und Services – direkt für Sie. 


Unsere betrieblichen Ausgaben sind dadurch im Vergleich zum Vorjahr um 10,4 Prozent gestiegen. Die relevantesten Kostensteigerungen gab es bei Investitionen in professionelle Bewertungsdaten, KI-gestützte Technologien sowie bei erhöhten Aufwendungen für Plattform-Sicherheit und Innovationskraft. 


Gemäß Ziffer 11.2. unserer AGB für gewerblich Anbietende geben wir 10 Prozent der Kosten an Sie weiter. Alle gewährten Rabatte auf den Listenpreis bleiben Ihnen erhalten.

4. Auf welcher Vertragsbasis/rechtlichen Basis passt ImmoScout24 die Preise an?

Wir passen die Preise zum in der E-Mail genannten Termin gemäß Ziffer 11.2. unserer AGB für gewerblich Anbietende an. Demnach ist eine Preisanpassung für Geschäftskundinnen und Geschäftskunden möglich, wenn unsere Gesamt- und Gemeinkosten gestiegen sind und die Preiserhöhung nicht mehr als 10 Prozent beträgt. Diese Voraussetzungen erfüllen wir.


So haben wir investiert in professionelle Bewertungsdaten, KI-gestützte Technologien sowie Plattform-Sicherheit und Innovationen. Unsere betrieblichen Ausgaben sind dadurch im Vergleich zum Vorjahr um 10,4 Prozent gestiegen. 


Gemäß Ziffer 11.2. unserer AGB für gewerblich Anbietende geben wir 10 Prozent der Kosten an Sie weiter. Alle gewährten Rabatte auf den Listenpreis bleiben Ihnen erhalten. 


Die Preisanpassung wird damit zum angekündigten Termin wirksam.

 

Unsere AGB für gewerblich Anbietende können Sie hier nachlesen.

5. Kann ich der Preiserhöhung widersprechen oder meinen Vertrag vorzeitig kündigen?

Wir passen die Preise zum in der E-Mail genannten Termin gemäß Ziffer 11.2. unserer AGB für gewerblich Anbietende an. Demnach ist eine Preisanpassung für Geschäftskund:innen möglich, wenn unsere Gesamt- und Gemeinkosten gestiegen sind und die Preiserhöhung nicht mehr als 10 Prozent beträgt. Diese Voraussetzungen erfüllen wir.

 

Ein Widerspruchsrecht besteht demnach nicht. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht ebenfalls nicht, denn ein solches ist weder vertraglich vereinbart noch gesetzlich vorgesehen.