Als Vermieter haben Sie die Möglichkeit, viele anfallende Kosten auf den Mieter umzulegen. Besonders wichtig ist jedoch, dass Sie weiterhin für Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung der Immobilie aufkommen müssen. In diesem Beitrag erfahren Sie, mit welchen Kosten Sie als Vermieter rechnen müssen.


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Das Wichtigste in Kürze

  • Als Vermieter müssen Sie alle nicht umlagefähigen Nebenkosten selbst zahlen.

  • Sie können bei der Steuer viel einsparen, indem Sie Ausgaben rund um das Mietobjekt als Werbungskosten absetzen beziehungsweise abschreiben lassen.

  • Sie müssen alle Reparaturen bezahlen, die einen Mindestbetrag überschreiten und die zur Instandhaltung und Instandsetzung dienen. Achten Sie auf eine gründliche Regelung zu Klein- und Schönheitsreparaturen im Mietvertrag.

Welche Nebenkosten muss der Vermieter übernehmen?

Bei der Bewirtschaftung einer Immobilie fallen viele Neben- oder Betriebskosten an, deren Rechnungen zunächst einmal an Sie als Vermieter geben. Laut Gesetz dürfen Sie viele Nebenkosten an die Mieter umlegen, müssen dann aber auch alle zwölf Monate eine detaillierte Nebenkostenabrechnung schicken und entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch Rückzahlungen leisten oder Nachzahlungen fordern.

Tipp: Bei ImmoScout24 finden Sie einen praktischen Nebenkostenrechner, der Ihnen gratis dabei hilft, die jährliche Abrechnung zu erstellen.

Die folgenden Nebenkosten müssen Sie immer übernehmen, da sie nicht umlagefähig sind:

  • Reparaturkosten, die dazu dienen, das Mietobjekt (wieder) bewohnbar zu machen

  • Instandhaltungskosten, die dazu dienen, die Wohnung in einem einwandfreien Zustand zu erhalten

  • Verwaltungskosten

  • Bankkosten

  • Nebenkostenanteile für leerstehende Wohnungen

  • Neuanlage eines Gartens

  • Kosten für Wach- und Schließgesellschaft

  • Dachrinnenreinigung

Gut zu wissen: Eine detaillierte Übersicht aller umlagefähigen Nebenkosten und nicht umlagefähigen Nebenkosten, finden Sie in diesen Beiträgen.


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Welche Steuern muss der Vermieter zahlen?

Vermieter müssen die Einnahmen aus dem Mietverhältnis versteuern. Jedoch ist es möglich, viele der Ausgaben rund um die Immobilie als Werbungskosten von der Steuer abzuziehen. Insbesondere in den ersten Jahren der Vermietung gibt es ein großes Steuersparpotenzial. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre Ausgaben von der Steuer abschreiben können, was sich vor allem bei neuen Objekten lohnt.

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Welche Reparaturen muss ich als Vermieter zahlen?

Besonders häufig entstehen Konflikte bei der Frage, ob entweder der Mieter oder der Vermieter Reparaturen im Mietobjekt zahlen muss. Grundsätzlich gilt, dass Sie als Vermieter für alle größeren Reparaturarbeiten aufkommen müssen. Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung müssen Sie immer selbst bezahlen, da es Ihre vertragliche Pflicht ist, die Immobilie im vereinbarten Zustand zu erhalten. Alle Arbeiten, die mit der Bausubstanz zu tun haben, müssen Sie bezahlen.

Jedoch können Sie den Mieter im Mietvertrag zur Zahlung von Kleinreparaturen verpflichten. Hier gibt es oft eine Grenze, die bei etwa 100 Euro pro Reparatur oder einem maximalen Prozentanteil der Miete liegt. Beachten Sie auch, dass eine Kleinreparaturklausel nur dann gültig ist, wenn Sie sie korrekt formulieren.

Üblich ist es auch, den Mieter zu angemessenen Schönheitsreparaturen zu verpflichten. Sie können zwar keine zeitliche Frist vereinbaren, aber Sie dürfen verlangen, dass der Mieter bei seinem Auszug angemessene Schönheitsreparaturen durchführt. Dazu gehört das Kitten von Löchern in der Wand oder ein neuer Anstrich. Sollte der Mieter der Aufforderung zur Durchführung der Reparaturen nicht nachkommen, können Sie einen Teil der Kaution für Renovierung oder Schönheitsreparaturen einbehalten.


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