Viele Deutsche träumen davon, in die Schweiz auszuwandern. Das klappt aber nur für Zuwanderer, die einen Arbeitsvertrag in der Tasche haben.

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  • Für einen Umzug in die Schweiz gibt es offenbar viele Gründe – die kleine Alpenrepublik ist jedenfalls das beliebteste Ziel für deutsche Auswanderer. Über 20 000 Deutsche zogen 2012 in die Schweiz, um dort ihr Glück zu suchen. Warum ist die Schweiz so attraktiv? Lohnniveau und Lebensstandard sind hoch, die Steuern niedrig und der Staat ist wohlgeordnet. Dazu kommt die niedrige Sprachbarriere, denn in weiten Teilen des Landes kommen deutsche Zuwanderer einigermaßen problemlos mit ihrer Muttersprache zurecht.

    Leben und arbeiten in der Schweiz

    Leben in der Schweiz

    Die Schweiz ist allerdings weder Mitglied der EU noch des Europäischen Wirtschaftsraums. Ein Umzug ins Nachbarland ist also nicht ganz so einfach wie ein Wechsel nach Frankreich, England oder in die Niederlande. Dank eines Abkommens zwischen EU und der Schweiz ist das Leben und Arbeiten bei den Eidgenossen aber dennoch relativ problemlos möglich. Dabei gibt es aber einiges zu beachten. Wer von einer Zukunft in der Schweiz träumt, sollte sich zunächst um einen Arbeitsplatz bemühen. Denn EU-Zuwanderer dürfen nur in der Schweiz arbeiten, wenn ihr Arbeitgeber glaubhaft versichert, dass er keinen Schweizer mit vergleichbarer Qualifikation für den Job findet.

    Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung

    Nächster Schritt: Der Arbeitgeber muss für seinen ausländischen Mitarbeiter eine Arbeitsbewilligung bei der zuständigen Kantonsbehörde beantragen. Erst wenn die vorliegt, darf das Arbeitsverhältnis beginnen. Mit der Erteilung einer Arbeitsbewilligung ist eine Aufenthaltsbewilligung verbunden, die in der Regel fünf Jahre gilt. Wer einen Arbeitsplatz in der Schweiz gefunden hat, kann sich entspannt auf Wohnungssuche begeben. Erste Pflicht nach dem Umzug in die neue Wohnung: Der Zuwanderer muss sich bei der Gemeindeverwaltung seines Wohnortes melden. Danach können sich Zuwanderer bei einer eidgenössischen Krankenkasse anmelden, ein Bankkonto eröffnen, eventuell weitere Versicherungen abschließen und  – so vorhanden – ihr Auto ummelden. Kleine weitere Hürde beim Umzug in die Schweiz: Das Umzugsgut muss beim Zoll deklariert werden. Es empfiehlt sich daher, bereits im Vorfeld eine Liste mit groben Angaben zu machen, welche Gegenstände mitgenommen werden. Diese Liste wird bei der Einreise beim Zoll abgegeben. Dabei gibt es keine Probleme, sofern der Zuwanderer glaubhaft machen kann, dass die mitgeführten Gegenstände seit mindestens sechs Monaten in seinem persönlichen Gebrauch sind. Das heißt: Keine neuen Möbel mit in die Schweiz bringen, die kosten nur Zollgebühren!

    Zusätzlich können Einfuhrbeschränkungen für alkoholische Getränke oder einige Pflanzenarten gelten. Genaue Auskünfte können der Eidgenössischen Zollverwaltung Schweiz entnommen werden. Beachtet werden sollte auch, dass ein 7,5 Tonnen schwerer Umzugswagen in der Schweiz bereits als Lastkraftwagen gilt. Beim Wiegen an der Grenze kann es vorkommen, dass der Wagen mit seinen 7,5 Tonnen das zulässige Gesamtgewicht überschreitet und das Transportgut ausgeladen oder umgeladen werden muss. Damit die Einreise und der Umzug in die Schweiz problemlos verläuft, sollten die Öffnungszeiten der Grenzübergänge beachtet werden. Zusätzlich gilt in der Nacht und am Wochenende ein Fahrtverbot für Lastkraftwagen.




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    So lässt sich ein Auto einführen und ummelden

    So wie Möbel und andere Gegenstände als Umzugsgut behandelt werden, wird auch ein Auto als solches deklariert. Beim Umzug in die Schweiz ist zu beachten, dass nur der Halter des Fahrzeugs dazu berechtigt ist, selbiges einzuführen. Dafür muss ein gesonderter Ausdruck innerhalb des Abfertigungsantrages ausgefüllt werden. Wie beim übrigen Umzugsgut muss nachgewiesen werden, dass sich der PKW seit mindestens 6 Monaten im Besitz des Halters befindet. War das Auto in Deutschland auf den Halter zugelassen, reicht eine Bescheinigung dessen. War der Auswanderer jedoch nicht gleichzeitig Halter des Fahrzeugs, muss eine schriftliche Erklärung erfolgen. In diesem wird die Sachlage dargelegt. Für gewöhnlich wird diese Art von Darlegung vom Zoll anerkannt und es müssen keine Einfuhrabgaben gezahlt werden. Bei Unklarheiten bietet die schweizerische Zollverwaltung weitere Informationen.

    Diese Versicherungen sind abzuschließen

    In der Schweiz gilt: Die Krankenpflegeversicherung ist für alle in der Schweiz lebenden Menschen obligatorisch. Deswegen muss zumindest eine Grundversicherung abgeschlossen werden, welche individuell erweitert werden kann. Ähnlich wie bei der privaten Krankenversicherung in Deutschland werden sämtliche Kosten zunächst vom Patienten selbst übernommen. Diese kann er sich dann rückerstatten lassen. Bei zahnärztlichen Versorgungen und anderen erbrachten Leistungen trägt der Patient die Kosten für die Behandlung mit. Dadurch sind die monatlichen Beiträge im Vergleich zu Deutschland niedriger. Die Struktur der Sozialversicherungen ist etwas verflochten. Welche Gesetze für welche Versicherungen zutreffen, sollte im Voraus in Erfahrung gebracht werden. Danach lässt sich entscheiden, welche Versicherungen sich am besten eignen.

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