Die Regierung möchte Privatleute von hohen Energiekosten entlasten. Wie genau sieht das aus? Wie kommt das Geld bei den Haushalten an? Müssen Sie jetzt tätig werden? Antworten auf die wichtigsten Fragen im Überblick.

Was ist geplant?

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkomission Gas und Wärme hat am Montag, 31. Oktober ihren Abschlussbericht zur finanziellen Entlastung von Verbraucher:innen vorgelegt. Der Vorschlag zu einem zweistufigen Entlastungsverfahren war von der Kommission bereits Mitte Oktober vorgestellt worden. Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte an, die Bundesregierung werde die Vorschläge prüfen und noch im Laufe der Woche erste Eckpunkte zur Entlastung von Bürger:innen und Unternehmen vornehmen.

Maßnahme 1: Einmalige Abschlagszahlung im Dezember

Play Video-Preview

Als erste Maßnahme soll der Staat die Abschlagszahlungen für Dezember komplett übernehmen. Das bedeutet, dass Privatleute nur elf statt der üblichen zwölf Abschlagszahlungen leisten müssen. Die Maßnahme gilt für Gas- und Fernwärme – wer mit Öl oder einer Alternative heizt, geht leider leer aus. Das läuft dann so ab, dass die Versorger darauf verzichten, die Dezember-Abschlagszahlung von den Haushalten einzuziehen. Sie bekommen das Geld direkt vom Staat. 

Für die Einmalzahlung wird die Abschlagszahlung vom September zugrundegelegt. Das hat einen einfachen Grund: Es soll verhindern, dass Versorger oder Verbrauchende schnell noch im Oktober oder November den Abschlag erhöhen, um mehr vom Staat finanziert zu bekommen. Das bedeutet allerdings auch: Wer jetzt noch eine Abschlagserhöhung vom Versorger bekommt, bleibt auf der Differenz sitzen. Sie wird nicht vom Staat übernommen. 




hint
Abschlag nicht gleich Rechnung

Die Einmalzahlung birgt noch eine weitere Gefahrenquelle: Es wird nur eine Abschlagszahlung erstattet. Bei Abschlagzahlungen handelt es sich immer um Vorauszahlungen. Abgerechnet wird am Ende aber der tatsächliche Verbrauch – und wenn der höher liegt, als die Vorauszahlung abdeckt, dann müssen die Verbraucher:innen die Nachzahlung leisten.

Das dürfte aber nicht allen klar sein: „Ob die Menschen verstehen, dass sie im Dezember nichts für Gas bezahlen müssen, aber ihnen hinterher der tatsächliche Verbrauch berechnet wird, ist offen“, sagte Sebastian Dullien, Direktor des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), gegenüber dem Handelsblatt. Wer also im Winter mit dem Gedanken „Der Staat zahlt ja eh“ die Heizung aufdreht, bleibt auf den Extrakosten sitzen.


Maßnahme 2: Gaspreisbremse

Play Video-Preview

Die zweite große Maßnahme, die die Expertenkommission vorschlägt, ist die Gaspreisbremse. Die Idee besteht darin, ein Gas-Grundkontingent über einen gewissen Zeitraum hinweg zu deckeln. Das funktioniert so: 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs an Gas werden als Basis genommen. Hierfür zahlen Verbrauchende 12 Cent pro Kilowattstunde Gas und 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme. Die Differenz zu den tatsächlich herrschenden Marktpreisen zahlt der Staat. Zum Vergleich: Der aktuelle Mittelwert für Gas liegt bei 28,3 Cent pro Kilowattstunde. Vor einem Jahr waren es noch 6,8 Cent. 

Die Gaspreisbremse soll nach Vorschlag der Expertenkommission ab März, spätestens April 2023 gelten und bis mindestens Ende April 2024 bestehen bleiben. Die Ministerpräsident:innen und auch Kanzler Olaf Scholz würden die Maßnahme aber lieber schon zum 1. Januar 2023 umsetzen, um die Bürger:innen im Winter nicht allein zu lassen. Die Frage ist allerdings, ob dies technisch umsetzbar ist. Dazu wird sich Kanzler Scholz nun mit den Energieversorgern beraten.


hint
Achtung: Sparzwang

Wer über die 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs kommt und mehr Gas oder Fernwärme verbraucht, zahlt den vollen Preis. Dadurch sollen Privatleute einen Anreiz zum Sparen bekommen. Die Kommission hält es nämlich für nötig, dass mindestens 20 Prozent Gas eingespart wird.


Konkret umgesetzt wird die Gaspreisbremse über die Gasrechnung: Dort steht dann zwar der volle Preis, aber gleichzeitig auch eine Gutschrift in entsprechender Höhe. Man zahlt also grundsätzlich nur 12 beziehungsweise 9,5 Cent pro Kilowattstunde, unabhängig vom dann geltenden Marktpreis – vorausgesetzt, man bleibt unter den 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Darüber hinaus wird es teuer. 

Was kann man sparen?

Das Vergleichsportal Verivox rechnet vor: Eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr müsste ohne die Maßnahmen beim aktuellen Gaspreis 4.108 Euro zahlen. Mit der Gaspreisbremse verringert sich der Betrag auf 2.742 Euro. Das bedeutet eine Entlastung von 1.366 Euro. Ein Singlehaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 5.000 Kilowattstunden spart 342 Euro, ein Paarhaushalt (12.000 kWh) 820 Euro.


Profitieren alle von der Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse funktioniert nach dem Prinzip Gießkanne. Das heißt, dass nicht nur diejenigen gefördert werden, die eine Entlastung dringend benötigen, sondern auch reiche Menschen, die zum Beispiel eine Villa besitzen (und mit Gas beheizen).  

Ursprünglich war eine Obergrenze für die Subventionen diskutiert worden, aber die scheitert an einem Grundsatzproblem: Gasanbieter können nicht unterscheiden, ob sie ein Mehrfamilienhaus oder eine Villa beliefern, weil keine Daten über den Gebäudetyp hinter dem Gasanschluss vorliegen. Eine Unterscheidung lässt sich auf die Schnelle nicht umsetzen und würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen. 




„immobilienfinanzierung“

Wer würde mich finanzieren?

Wir finden die passende Finanzierung für dich!
Unsere Beratung ist kostenlos, unabhängig, unverbindlich und garantiert SCHUFA-neutral.

Werden die Entlastungen versteuert?

Ja, beide Entlastungsmaßnahmen, also sowohl die staatliche Übernahme der Abschlagszahlung im Dezember 2022 als auch der Preisrabatt für ein Gas-Grundkontigent im kommenden Jahr sollen in der Steuererklärung als geldwerte Vorteile angegeben werden müssen. Dies soll für Haushalte mit einem Jahreseinkommen ab 72.000 Euro und darüber gelten.

Härtefallregelungen: Das ist zusätzlich geplant

Von Anfang Januar an soll es zusätzlich einen Hilfsfonds geben zum Schutz von Mietenden und Eigentümer:innen. Damit sollen zum Beispiel Liquiditätsprobleme von Vermietenden überbrückt werden, die bereits höhere Gaspreise zahlen, aber die Abschläge ihrer Mieter:innen noch nicht erhöht haben und somit in Vorleistung gehen. Sie sollen zinslose Hilfen erhalten.

Der Hilfsfond greift weiterhin für alle, die zur Miete wohnen und trotz der Entlastungen finanziell stark überfordert sind. Wer Hilfe bekommt, soll sowohl vom Einkommen als auch der Höhe der Energiekosten abhängen - nicht jedoch von der Art des Energieträgers. Mit anderen Worten: Auch Nutzer einer Öl- oder Pelletheizung können die Härtefall-Regelung in Anspruch nehmen. Die Hilfen sollen so lange bestehen, bis die geplante Ausweitung des Wohngelds wirkt. 

Wie geht es weiter?

Die Ampel-Koalition hat die Vorschläge der Expertenkommission positiv aufgenommen und erklärte, die Maßnahmen schnell umsetzen zu wollen. Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte an, noch in dieser Woche Eckpunkte zur Entlastung der Bürger:innen und Unternehmen vornehmen zu wollen. Nach Angaben der Bundesregierung sei noch eine europarechtliche Prüfung notwendig. Dann kann es losgehen.

FAQs für Eigentümer:innen

​Von welchen Maßnahmen profitiere ich?

Sie können zweierlei Hilfen in Anspruch nehmen: Die Einmalzahlung und die Gaspreisbremse. Die Einmalzahlung befreit Sie von der Heizkosten-Abschlagszahlung im Dezember. Voraussetzung: Ihr Haus wird mit Gas oder Fernwärme beheizt. Die Gaspreisbremse deckelt den Gaspreis ab März 2023 auf 12 Cent/kWh (Gas) bzw. 9,5 Cent/kWh (Fernwärme). Die Differenz zu den tatsächlichen Marktpreisen zahlt der Staat – allerdings nur, solange Sie nicht 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs überschreiten. Für alles, was darüber liegt, zahlen Sie den vollen Preis.

Ich heize mit Öl, einer Wärmepumpe oder einer anderen Heizmethode. Gehe ich leer aus?

Vermutlich ja. Ziel der Maßnahmen ist es, die hohen Belastungen für Gas und Fernwärme abzufedern. Öl oder andere Heizmethoden werden nur im Rahmen der Härtefall-Regelung berücksichtigt.

​Muss ich die geplanten Entlastungen versteuern?

Ja, die Entlastungsmaßnahmen müssen in der Einkommensteuererklärung ab einem Einkommen von 72.000 Euro als geldwerte Vorteile angegeben werden. Allerdings soll es hier einen ziemlich hohen Freibetrag geben. Auf jeden Fall steht schon fest, dass keine Veranlagungspflicht entsteht. Das heißt, wenn Sie vorher keine Steuererklärung einreichen mussten, sind Sie auch jetzt nicht dazu verpflichtet.

Im Dezember zahlt also der Staat meine Heizkosten. Sollte ich die Chance nutzen und die Heizung voll aufdrehen?

Nein, das ist keine gute Idee. Der Staat zahlt nämlich nicht deine Rechnung für den Dezember, sondern nur deine Vorauszahlung. Der tatsächliche Verbrauch wird hinterher abgerechnet – und alles, was über der Vorauszahlung liegt, müssen Sie selbst zahlen. Das kann teuer werden. Davon abgesehen, sollten wir alle versuchen, möglichst viel Energie zu sparen, und nicht unnötig zu heizen. 

​Sollte ich schnell noch meinen Abschlag erhöhen, damit ich bei der Einmalzahlung im Dezember möglichst viel rausbekomme?

Nein, das funktioniert so nicht. Die staatliche Einmalzahlung orientiert sich nämlich nicht an dem im Dezember aktuellen Abschlag, sondern basiert auf der Septemberzahlung. Das heißt, Sie bekommeb den Betrag finanziert, den Sie im September an Abschlag geleistet hast.

Wie kommt die Gaspreisbremse bei mir an? ​

Über die Gasrechnung. Dort bekommen Sie eine Gutschrift. Das ist dann die Differenz zwischen dem aktuellen tatsächlichen Marktpreis und dem subventionierten Preis von 12 c/kWh. Die Gutschrift erstreckt sich aber nur auf eine Summe von maximal 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Wenn der Verbrauch darüber liegt, zahlen Sie den vollen Preis für alles, was über den 80 Prozent liegt. Das soll einen zusätzlichen Sparanreiz schaffen.

​Ab wann gilt die Gaspreisbremse?

Nach Vorschlag der Expertenkommission wahrscheinlich ab März 2023, spätestens ab April 2023. Die Ministerpräsident:innen und Kanzler Olaf Scholz möchten die Gaspreisbremse allerdings schon zum 1. Januar 2023 einführen. Ob dies technisch überhaupt umsetzbar ist, wird nun geprüft. Sie soll mindestens 14 Monate lang gelten. Wenn die Gaspreisbremse erst ab März 2023 kommt, müssen Sie sich für diesen Winter darauf einstellen, mit Ausnahme der Einmalzahlung den vollen Marktpreis zu bezahlen.

FAQs für Mieter:innen

Von welchen Maßnahmen profitiere ich?

Du kannst zweierlei Hilfen in Anspruch nehmen: Die Einmalzahlung und die Gaspreisbremse. Die Einmalzahlung befreit dich von der Heizkosten-Abschlagszahlung im Dezember. Voraussetzung: Dein Haus wird mit Gas oder Fernwärme beheizt. Die Gaspreisbremse deckelt den Gaspreis ab März 2023 auf 12 Cent/kWh (Gas) bzw. 9,5 Cent/kWh (Fernwärme). Die Differenz zu den tatsächlichen Marktpreisen zahlt der Staat – allerdings nur, solange du nicht 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs überschreitest. Für alles, was darüber liegt, zahlst du den vollen Preis.

Woher weiß ich, womit in unserem Haus geheizt wird?

Das kannst du in deiner letzten Nebenkostenabrechnung und vielleicht auch im Mietvertrag nachlesen. Im Zweifel frag einfach deine:n Vermieter:in. 

​Wie kommen die Entlastungen bei mir an?

Die Entlastungen werden über die Nebenkostenabrechnung an dich weitergereicht. Aber Achtung: Du solltest dich nicht unbedingt darauf einstellen, Geld wiederzubekommen. Die Einmalzahlung im Dezember deckt nur die Abschlagszahlung ab, nicht den tatsächlichen Verbrauch. Und die Gaspreisbremse greift erst ab März, vorher zahlst du den vollen Marktpreis. Das kann teuer werden. Wenn die Nebenkostenabrechnung bei dir eintrudelt, dann prüfe sie am besten genau, um zu schauen, ob die Entlastungsmaßnahmen tatsächlich in vollem Umfang an dich weitergegeben wurden. Das geht z. B. mit dem NebenkostenCheck, der in der MieterPlus Mitgliedschaft enthalten ist.  

​In meinem Haus wird mit Öl, Holzpellets oder Wärmepumpe geheizt. Gehe ich leer aus?

Vermutlich ja. Ziel der Maßnahmen ist es, die hohen Belastungen für Gas und Fernwärme abzufedern. Öl oder andere Heizmethoden werden nur im Rahmen der Härtefall-Regelung berücksichtigt.

​Die Maßnahmen reichen für mich nicht, ich bin finanziell überlastet. Gibt es noch weitere Hilfen?

Ja, ab Anfang Januar soll es im Zuge einer Härtefallregelung einen Hilfsfonds für Mieter:innen geben, die finanziell stark belastet sind. Wer Hilfe bekommt, soll sowohl vom Einkommen als auch der Höhe der Energiekosten abhängen - nicht jedoch von der Art des Energieträgers. Mit anderen Worten: Auch Nutzer einer Öl- oder Pelletheizung können die Härtefall-Regelung in Anspruch nehmen. Die Hilfen sollen so lange bestehen, bis die geplante Ausweitung des Wohngelds wirkt.

​Muss ich die geplanten Entlastungen versteuern?

Ja, die Entlastungsmaßnahmen müssen in der Einkommensteuererklärung ab einem Einkommen von 72.000 Euro als geldwerte Vorteile angegeben werden. Allerdings soll es hier einen ziemlich hohen Freibetrag geben. Auf jeden Fall steht schon fest, dass keine Veranlagungspflicht entsteht. Das heißt, wenn du vorher keine Steuererklärung einreichen musstest, bist du auch jetzt nicht dazu verpflichtet.

​Im Dezember zahlt also der Staat meine Heizkosten. Sollte ich die Chance nutzen und die Heizung voll aufdrehen?

Nein, das ist keine gute Idee. Der Staat zahlt nämlich nicht deine Rechnung für den Dezember, sondern nur deine Vorauszahlung. Der tatsächliche Verbrauch wird hinterher abgerechnet – und alles, was über der Vorauszahlung liegt, musst du selbst zahlen. Das kann teuer werden. Davon abgesehen, sollten wir alle versuchen, möglichst viel Energie zu sparen, und nicht unnötig zu heizen. 

​Sollte ich schnell noch meinen Abschlag erhöhen, damit ich bei der Einmalzahlung im Dezember möglichst viel rausbekomme?

Nein, das funktioniert so nicht. Die staatliche Einmalzahlung orientiert sich nämlich nicht an dem im Dezember aktuellen Abschlag, sondern basiert auf der Septemberzahlung. Das heißt, du bekommst den Betrag finanziert, den du im September an Abschlag geleistet hast.

​Aber im Dezember heize ich doch viel mehr als im September. Ist das nicht total ungerecht?

Nein, denn Abschläge sind Vorauszahlungen, die du das ganze Jahr über leistest. Du zahlst jeden Monat einen gewissen Betrag, der dann am Ende mehr oder weniger deinen tatsächlichen Verbrauch über die Wintermonate abdeckt. Das siehst du dann in der Nebenkostenabrechnung. Entweder bekommst du Geld zurück, weil du weniger verbraucht hast, oder du musst nachzahlen, weil deine Abschläge den tatsächlichen Verbrauch nicht ganz abgedeckt haben. Der Staat zahlt also nicht deine tatsächliche Rechnung für den Dezember, sondern die monatliche Vorauszahlung. Die ist im Normalfall das ganze Jahr über jeden Monat gleich.

FAQs für Vermieter:innen

Ich zahle bereits höhere Gaspreise, habe die Abschläge meiner Mieter:innen aber noch nicht angepasst. Kann ich Hilfe erwarten?

Ja, es soll ab Anfang Januar einen Hilfsfonds für Vermieter:innen geben, die in Vorleistung gehen. Für sie soll es zinslose Liquiditätshilfen geben.

​Wie gebe ich die Entlastungen an meine Mieter:innen weiter?

Das geht über die Heizkostenabrechnung. Mehr Infos dazu geben wir in Kürze.

​Wie lege ich als Vermieter:in die Abschläge für die kommende Zeit fest? Wie kann ich die Gaspreisbremse einkalkulieren?

Versorger haben dazu Informationsschreiben verschickt. Dort finden Vermieter:innen eine Aufschlüsselung, aus welchen Bestandteilen sich der Gaspreis zusammensetzt. Die Versorger geben an, wie hoch der Preis für die Beschaffung ist und wie dieser sich verändert hat. Ebenso informieren sie darüber, wie hoch der Anteil der neu hinzu gekommenen Umlagen ist. Die Zählerstände werden entweder geschätzt oder es liegen monatliche Verbrauchsdaten vor, sofern bereits fernablesbare Zäher verbaut sind.

Sie finden hier einen umfangreichen Ratgeber zu der Berechnung der Heizkostenabrechnung.

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).


Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.