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Der Bauherren-Schutzbund (BSB) und das Institut für Bauforschung (IfB) haben 100 Baubeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser der Jahre 2018 und 2019 geprüft. Das Ergebnis: In zwei Dritteln der Leistungsbereiche von Baubeschreibungen finden sich gravierende Mängel oder unzureichende Informationen.

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Seit 2018 gelten klare Richtlinien für den Aufbau und Informationsgehalt von Baubeschreibungen – der Baurechtsreform sei Dank. Zuvor waren die Baubeschreibungen eher "nice to have" und hatten mehr einen Empfehlungscharakter.

Baubeschreibung: wichtiges Dokument

Für alle, die ein Haus bauen, ist die Baubeschreibung von sehr großer Wichtigkeit: Hier wird der Leistungsgegenstand definiert. Detaillierte Angaben helfen dabei, den Umfang, die Qualität, die Ausstattung des zu bauenden Hauses zu beurteilen. Auch das Preis-Leistungs-Verhältnis kann nur mittels einer aussagekräftigen Baubeschreibung beurteilt und unterschiedliche Anbieter und Haushersteller anhand der Baubeschreibung vergleichen werden.



Baubeschreibungen mit (schweren) Mängeln

Umso schwerer wiegt ein Verstoß der Anbieter gegen die Pflicht, ihre Baubeschreibungen mit umfassenden Informationen auszustatten. Der BSB und das IfB teilten die Informationsabschnitte der 100 untersuchten Baubeschreibungen in zwölf Leistungsbereiche (zum Beispiel: angebotene Leistungen, Bauphysik, Rohinstallation) und fanden bei zwei Dritteln dieser Leitungsbereiche Mängel, bei einem Drittel davon sogar schwerwiegende.


Schon bei den formalen Angaben zu den Gebäudedaten scheinen die Anbieter zu pfuschen: In 80 Prozent der Beschreibungen seien die Wohnfläche oder Gebäudeabmessungen nicht angemessen definiert. In 85 Prozent vermissten die Prüferinnen und Prüfer bildliche Darstellungen des Hauses, zum Beispiel in Form von Grundrissen oder Schnittzeichnungen. Auch die Bauphysik ist offenbar ein Bereich, in dem viele Informationen fehlen: Währen der energetische Standard in den meisten Baubeschreibungen gut erläutert ist, fehlen in 73 Prozent Angaben zum Schallschutz und in sogar 81 Prozent Aussagen zum Brandschutz und Lüftungskonzept. Gerade Letzteres ist für ein gutes Raumklima unverzichtbar, weil moderne Gebäude immer luftdichter gebaut werden.


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Vor allem allgemeine Angaben unvollständig

Unvollständige oder nicht eindeutige Hinweise finden sich insbesondere bei den allgemeinen Angaben zur Immobilie und den Unterlagen, die vorliegen oder übergeben werden müssen. In zwei Dritteln der untersuchten Fälle gibt es keine ausreichenden Aussagen zur Baustelleneinrichtung. Zuweilen finden sich auch Angaben, die eigentlich in die Baubeschreibung gehören, in anderen Teilen des sogenannten Verbraucherbauvertrags. 

tipp
Der BSB rät:

„Wer vor dem Bau auf Nummer sicher gehen will, lässt den gesamten Bauvertag, inklusive der Baubeschreibung, der Leistungs- und Nachtragsangebote und der AGBs des Hausanbieters vor der Unterschrift von einem unabhängigen Fachanwalt und Sachverständigen prüfen.“


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