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Wenn du die "Muskelhypothek" nutzt und in deinem neuen Haus oder der Neubauwohnung einige Arbeiten in Eigenregie durchführst, brauchst du starke Unterstützung: Familienangehörige, Verwandte, Arbeitskolleginnen und -kollegen oder Freundinnen und Freunde, die mit anpacken, benötigen jedoch Unfallschutz auf der Baustelle. Was du dabei beachten musst, erklären wir dir in dieser News.


Mann und Frau mit Getränken an Wand sitzend, davor Baugerätschaften

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In den meisten Fällen werden deine Helferinnen und Helfer mitanpacken, ohne dafür bezahlt werden zu wollen. Nichtsdestotrotz bist du verpflichtet, sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft Bau (BG BAU) zu versichern und das Bauprojekt anzumelden. Denn: Wer Helfende beschäftigt, wird zum "Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten" – ob gewollt oder nicht.

Versicherung ist Pflicht

Als ein solcher "Eigenbauunternehmer" hast du automatisch die Pflicht, deine Helferinnen und Helfer bei der BG BAU anzumelden und zu versichern. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung auf Grundlage des Sozialgesetzbuches. Sollte es zu Arbeitsunfällen deiner Bauhelferinnen oder Bauhelfer kommen, schützt die Unfallversicherung vor Schadensersatzansprüchen und sorgt für die notwendige Heilbehandlung der Hilfskräfte.


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Ausnahme: kleine Gefälligkeiten

Eine wichtige Einschränkung gibt es: Kleine Gefälligkeiten müssen nicht angemeldet werden – der Umfang der Arbeiten ist dafür entscheidend. Die BG BAU gibt ein Beispiel:"„Hilft der Vater des Bauherren kurz beim Abladen von Baumaterial, ist dies als Gefälligkeit im familiären Bereich anzusehen. Die mehrtägige Hilfe eines Freundes beim Dachdecken stellt in der Regel eine versicherte Tätigkeit dar."

Die Anmeldung ist auch online möglich: Die BG BAU prüft dann individuell, ob eine Versicherungspflicht besteht und eine Gebühr dafür anfällt. Die Gebührenberechnung erfolgt anhand der geleisteten Arbeitsstunden, der Gefahrenklasse und eines fiktiven Arbeitsentgelts.



hint
Info

Die Pflichtversicherung gilt zwar für Helferinnen und Helfer auf der Baustelle, aber nicht für dich und deine Lebenspartnerin bzw. deinen Lebenspartner als Bauherren selbst. Wenn ihr euch während des Bauprojektes ebenfalls versichern wollt, könnt ihr das tun: mittels einer sogenannten "freiwilligen Versicherung für Bauherren" bei der BG BAU.

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