Mietertipps: Wissenswertes rund um die Mietwohnung
Wichtige Hinweise im Überblick
Welcher Mietvertrag ist der Richtige für Sie? Welche Nebenkosten kommen auf Sie zu? Für welche Mängel müssen Sie aufkommen? Hier finden Sie als Mieter Antworten auf viele wichtige Fragen.
- Mietvertrag: Ihr Vermieter besteht auf einer variablen Miete? Falls Sie die Wahl haben, ist ein Indexmietvertrag im Vergleich zum Staffelmietvertrag für den Mieter die bessere Lösung. Gestaffelte Mieterhöhungen orientieren sich nicht an der Marktlage, Indexmietverträge durchaus. Außerdem binden Staffelmietverträge den Mieter oft über Jahre an eine Wohnung.
- Rechtswidrige Klauseln: Nicht alle Klauseln im Mietvertrag sind tatsächlich wirksam. Prüfen Sie genau! Zum Beispiel schreiben einige Vermieter ihren Mietern vor, dass sie nach 22 Uhr nicht mehr baden und duschen dürfen. Solche pauschalen Verbote sind unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligen.
- Nebenkosten: Zur Miete kommen die Heizungs-, Strom- und Wasserkosten sowie – je nach Mietshaus – die finanzielle Beteiligung am sogenannten Hausgeld (Treppenhausreinigung, Fahrstuhlwartung, Müllabfuhr usw.) hinzu. Erscheinen Ihnen die Nebenkosten zu hoch oder erhöhen sie sich im Vergleich zum Vorjahr um mehr als zehn Prozent, sollten Sie die Abrechnung von einem Mieterverein prüfen lassen. Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode zugehen.
- Mängelbeseitigung: Tritt in der Wohnung Schimmel auf oder entsteht Reparaturbedarf, zum Beispiel bei Stromausfall oder Rohrverstopfung, muss der Vermieter die Kosten tragen.
- Schönheitsreparaturen: Mieter können frei entscheiden, wie sie die Wände der angemieteten Wohnung gestalten. Die Forderung, während oder am Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen nur mit hellen, deckenden und neutralen Farben vorzunehmen, ist nicht zulässig. Der Vermieter darf von seinem Mieter keinen weißen Anstrich beim Auszug verlangen.
- Besenreine Übergabe: Soll die Wohnung laut Vertrag zum Mietende „besenrein“ übergeben werden, muss der Mieter weder Schönheitsreparaturen noch Renovierungen übernehmen. Die Wohnung ist leer und in sauberem Zustand zu hinterlassen. Beschädigungen der Mietsache dürfen aber selbstverständlich nicht vorliegen.
- Maklerprovision: Ein Makler darf nur bei erfolgreicher Vermietung eine Provision von maximal zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer verlangen. Der Makler darf nicht zugleich Vermieter, Mieter, Verwalter oder Eigentümer der Wohnung sein.