Die ortsübliche Vergleichsmiete wird im Mietspiegel erfasst und muss bei einer Mieterhöhung berücksichtigt werden.

Wohnraum wird teurer – das gilt auch für Mietwohnungen. Die Vergleichsmiete gibt Auskunft über die gegenwärtige Durchschnittsmiete am jetzigen oder gewünschten Wohnort. Dieser Wert ist als ortsübliche Vergleichsmiete in vielen Städten und Gemeinden im Mietspiegel erfasst.

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    Die ortsübliche Vergleichsmiete ist eine wichtige Orientierung für jeden, der eine Wohnung sucht oder mit einer Mieterhöhung konfrontiert ist. Diese Vergleichsmiete wird im Mietspiegel erfasst, den es mittlerweile für fast jede Stadt oder Gemeinde in Deutschland gibt. Der Mietspiegel erfasst dabei die Nettokaltmieten für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Seit der Mietrechtsänderung vom 1. Mai 2013 spielt nun auch die energetische Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung bei der Ermittlung der Vergleichsmiete eine Rolle. Dabei geht es um Fragen der Wärmedämmung und der Energieversorgung.




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    Die Vergleichsmiete als Richtschnur für eine Mieterhöhung

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    Wer auf Wohnungssuche ist, kann sich durch den örtlichen Mietspiegel einen Überblick über die Miethöhe in der gewünschten Wohnlage verschaffen. Der Mietspiegel, also die jeweilige ortsübliche Vergleichsmiete, gibt allerdings keine Auskunft über die tatsächliche Höhe der Miete, denn Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Kabelgebühren und ähnliches sind in diesem Wert nicht erfasst. Eine besondere Rolle spielt der Mietspiegel bei einer etwaigen Mieterhöhung. Die muss sich nämlich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Das Mietrecht sieht bei einer Mieterhöhung eine sogenannte Kappungsgrenze vor: Der Vermieter darf die Miete innerhalb von drei Jahren nur bis zu maximal 20 Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. In Städten und Gemeinden mit Wohnungsengpässen oder sogar Wohnungsnot kann diese Grenze seit dem 1. Mai 2013 auf 15 Prozent gesenkt werden – vorausgesetzt, für die infrage kommenden Städte gibt es eine entsprechende Rechtsverordnung.

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