Lexikon Senioren

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) begutachtet in der Regel durch Hausbesuche den gesundheitlichen Zustand und die Pflegesituation vor Ort.

Allgemeine Verrichtungen wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung des Pflegebedürftigen werden durch den MDK begutachtet. Pflegekassen sind auf das medizinische Wissen des MDK angewiesen.