Gaststättenkonzession

Diese Unterlagen und Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Sie erfüllen sich einen lang gehegten Traum – und eröffnen ein Restaurant. Aber ganz so einfach ist das nicht: Bevor es mit dem Servieren – und vor allem mit dem Alkoholausschank – losgehen kann, gibt es einiges zu beachten.


Aktualisiert am 20. August 2021

Wer eine Gaststätte betreiben will, muss sich dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde besorgen –im Amtsdeutsch als Konzession bezeichnet. Diese soll sicherstellen, dass Sie Ihr Handwerk verstehen, keine Gesundheitsgefahren für Ihre Besucher:innen vom Restaurant ausgehen und Sie zuverlässig arbeiten. Sie müssen also Ihre fachliche und persönliche Eignung nachweisen und belegen, dass Ihre gemieteten Räume für eine Gaststätte geeignet sind.

Ohne Schulden und Strafen: persönliche Eignung

Ihre persönliche Zuverlässigkeit weisen Sie mit diesen Dokumenten nach:

  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts

Damit belegen Sie, dass Sie nicht vorbestraft sind und keine Steuerschulden haben. Außerdem dokumentieren Sie so, dass Ihnen nicht bereits ein Gewerbe untersagt worden ist.

Auch Ihre fachliche Eignung müssen Sie beim Antrag auf eine Konzession aufzeigen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie an einer Gesundheitsbelehrung der IHK teilgenommen haben. Haben Sie eine Ausbildung als Koch oder Restaurantfachfrau abgeschlossen, ist eine Bescheinigung darüber ausreichend.

Infektionsschutz: regelmäßige Schulungen nötig

Alle Personen, die in Berührung mit Lebensmitteln kommen – also das Küchen-, Reinigungs- und Servicepersonal und Sie als Unternehmer:in selbst – müssen in regelmäßigen Abständen außerdem zum Thema Infektionsschutz geschult werden. Das Dokument darf nicht älter als drei Monate sein.

Mit dem Pacht- oder Mietvertrag sowie mit einem Grundriss belegen Sie, dass Ihre Räume für eine Gaststätte geeignet sind. Den Antrag auf eine Konzession stellen Sie bei der Gaststättenbehörde – in aller Regel finden Sie diese bei der Stadtverwaltung.  

Tipp

Wenn Sie nur alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen anbieten, brauchen Sie keine Gaststätten-Konzession.



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