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Wohnungsübergabeprotokoll - Tipps und Hinweise

Sei es beim Einzug oder Auszug, die Erstellung eines Wohnungsübergabeprotokolls ist unverzichtbar. Zum Beispiel kann die Frage, ob der Mieter beim Auszug renovieren oder Reparaturen durchführen muss, oft nur durch die Angaben im Übergabeprotokoll geklärt werden.

Ohne Wohnungsübergabeprotokoll ist es nämlich, nachdem der Auszug und die Schlüsselübergabe schon vollzogen wurden, oft nur noch schwer nachweisbar, wer tatsächlich einzelne Schäden in der Mieterwohnung verursacht hat.

Sachverhaltsaufnahme reicht manchmal nicht aus
Das Gleiche gilt beim Einzug in die neue Wohnung. Als Protokoll bietet sich einerseits eine reine Sachverhaltsaufnahme an, in der der Vermieter selbst den Zustand der Wohnung dokumentiert. Da dies im Falle eines etwaigen Rechtsstreits allerdings anfechtbar ist, sollte man einen fachkundigen Zeugen hinzuziehen.

Die andere Dokumentationsmöglichkeit ist eben das sogenannte Wohnungsübergabe- oder Abnahmeprotokoll, das gemeinsam von Vermieter und Mieter erstellt und auch unterzeichnet wird. Im Rahmen des Wohnungsübergabeprotokolls sollte für jeden einzelnen Raum der Wohnung festgehalten werden, ob die Mietsache in Ordnung ist bzw. welche konkreten Mängel festgestellt wurden.

Keine Beurteilung, aber Beweismittel
Mit Hilfe des Wohnungsübergabeprotokolls wird jedoch nicht automatisch festgelegt, wer Schäden an der Mieterwohnung beseitigen muss. Es dient lediglich als Beweismittel dafür, inwieweit die Wohnung in Ordnung bzw. mangelhaft war. So kann der Vermieter zum Beispiel keinen Reparaturanspruch mehr durchsetzen, wenn er bereits bescheinigt hat, der Zustand der Wohnung sei ordnungsgemäß.

Hier können Sie sich ein Muster eines Wohnungsübergabeprotokolls herunterladen.

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