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Die erste Wohnung

Die Bude quillt über, aus den Boxen dröhnt Musik, jedes Wochenende ist Party. Ein genervter Nachbar hat die Polizei gerufen. Die Nachbarn sind sauer. Wer die erste Wohnung bezieht, will die neue Freiheit erst einmal in vollen Zügen genießen.

Trotzdem kann durch ein paar einfache Regeln Ärger mit dem Hausbesitzer oder den Nachbarn vermeiden oder zumindest gering halten.

Fragebogen

FragebogenDer Bewerberfragebogen ist wichtiges Auswahlkriterium für Vermieter.

Heutzutage sind Bewerberfragebogen, bei denen man persönliche Angaben machen muss, bei der Wohnungssuche die Regel. Wer sich weigert, eine schriftliche Selbstauskunft zu geben, hat kaum Chancen auf eine Wohnung. Man muss jedoch nur insoweit Auskunft geben, wie der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran hat, beispielsweise zu den monatlichen Einkünften oder der generellen Bonität. Welche Musik man hört, ob man Mitglied im Mieterverein ist oder wie und wo man vorher gewohnt habe, geht niemanden etwas an.

Fragen, die nichts mit dem Mietvertrag zu tun haben, müssen gar nicht oder beantwortet oder nicht korrekt beantwortet werden.

Mietkaution

MietkautionDie Mietkaution ist auch in Raten zahlbar.

Mietkautionen sind ebenfalls üblich. Wer knapp bei Kasse ist, darf den Betrag (maximal drei Monats-Kaltmieten) in drei gleichen Monatsraten zahlen - vielleicht akzeptiert der Vermieter auch eine Bankbürgschaft.

Wichtig: Keine Kaution ohne Quittung! Die Quittung und den Bankbeleg zusammen mit dem Mietvertrag gut aufheben. Gibt es nach dem Auszug nichts zu beanstanden und sind keine weiteren Beträge offen, muss er die Kaution plus Zinsen spätestens nach sechs Monaten wieder zurückzahlen.

Feiern und Ruhezeiten

Feiern und RuhezeitenSteht eine Party an, sollten im Vorfeld die Nachbarn informiert werden.

Erfahrungsgemäß gibt es die meisten Probleme mit Lärm und Lautstärke. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten (meist von 13 - 15 und 22 - 6 Uhr) müssen eingehalten werden und sämtliche Geräusche auf Zimmerlautstärke heruntergeregelt werden. Renovierungen sollte man so organisieren, dass geräuschvolle Arbeiten vor 20 Uhr erledigt werden. Wer eine Party feiern will, sollte die Nachbarn vorher informieren und um Verständnis bitten. Oft stimmt ein rechtzeitiges Vorwarnen die Nachbarn freundlich. Dennoch bedeutet die Vorankündigung keinen Freibrief für übermäßigen Lärm. Wer feiert, sollte immer dafür sorgen, dass die Musik möglichst in Zimmerlautstärke bleibt und die Fenster geschlossen sind.

Übrigens: Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass es erlaubt ist, einmal im Jahr eine lautstarke Feier in den eigenen vier Wänden durchzuführen.

Tipps:

• Wer ein Instrument spielt, darf täglich zwei Stunden üben - die Zeiten am besten ebenfalls mit den Nachbarn absprechen.

• Duschen und baden könnt ihr zu jeder Zeit.

Umbauten

UmbautenDie Einrichtung der Wohnung ist allein dem Mieter überlassen. Umbauten sollten jedoch vom Vermieter genehmigt werden lassen.

Wie die Wände gestrichen werden, welcher Teppich verlegt wird, was für einen Boiler man sich zulegt oder welche Tapete verwendet wird, ist alleine Sache des Mieters.
Anders sieht es bei baulichen Veränderungen aus: Wenn man die grauen Fenster umlackieren, eine neue Wand einziehen oder einen Wanddurchbruch plant, benötigt man die Erlaubnis des Vermieters. Umbauten sollte man sich auf jeden Fall schriftlich genehmigen lassen. Der Vermieter kann sonst verlangen, dass nach dem Auszug der ursprünglichen Zustand perfekt wieder herstellt wird - und zwar auf Kosten des Mieters.

Haustiere

HaustiereDie Hundehaltung in Mietwohnungen stellt wegen eventueller Lärmbelästigung oft ein Problem dar. Hier hilft gute Erziehung.

Kleintiere wie Hamster oder Wellensittiche darf jeder Mieter halten. Für alle anderen Tiere gelten die Regelungen im Mietvertrag. Besonders bei Hunden kommt wieder der Lärmaspekt ins Spiel: permanentes, lautes Hundegebell kann zu Beschwerden oder gar Anzeigen führen.
Hier gilt: Schlägt Euer Hund erst dann an, wenn jemand Eure Wohnung betreten will, so ist das Geräusch den Nachbarn zumutbar. Sollte der vierbeinige Liebling allerdings jeden Schritt im Treppenhaus mit lautem Gebell begleiten, muss er besser erzogen oder zumindest gut beaufsichtigt werden.

Besucher

Niemand kann einem vorschreiben, wer wann zu Besuch kommen darf. Auch längere Aufenthalte bis zu acht Wochen sind erlaubt. Randaliert ein Besucher oder belästigt er Mitbewohner, kann der Vermieter ein Hausverbot aussprechen.

Staffelmiete

StaffelmieteNiedrige Staffeln können sich für Mieter lohnen, denn andere Erhöhungen als die im Vertrag vereinbarten sind ausgeschlossen.

Ein Staffelmietvertrag legt von vornherein fest, dass sich die Miete regelmäßig erhöht. Eine solche Anhebung ist erstmals nach einem Jahr möglich - und nur beschränkt: Die erhöhte Miete darf maximal 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die zukünftigen Monatsmieten oder der Steigerungsbetrag müssen im Vertrag stehen. Das Kündigungsrecht des Mieters darf für höchstens vier Jahre ausgesetzt werden. Niedrige Staffeln lohnen sich für Mieter, denn andere Erhöhungen als die vertraglich festgeschriebenen sind im Staffelmietvertrag ausgeschlossen. Einzige Ausnahme: Die laufenden Betriebskosten.

Untermiete

UntermieteWer die Wohnung teilen möchte, muss den Vermieter darüber informieren.

Die üblichen Mietverträge gestatten es meistens nicht, eine Wohnung oder einzelne Zimmer an Dritte unterzuvermieten.
Wer die Wohnung mit jemandem teilen will, sollte auf jeden Fall den Vermieter informieren. Er kann laut Gesetz seine Zustimmung nicht versagen, wenn man sich auf ein berechtigtes Interesse berufen kann. Der Einzug des Partners ist ein solches berechtigtes Interesse oder wenn man eine finanzielle Klemme per Untermiete löst. Der Raum darf aber nicht überbelegt werden.

Ständige Untervermietung können Vermieter aber verweigern. Zieht man aus und vermietet heimlich an andere weiter, droht fristlose Kündigung.

TIPP: Mit Erfolg zur neuen Wohnung

Bonitätscheck

Zur Besichtigung der neuen Immobilie sollte man gut vorbereitet erscheinen und u.a. bereits alle benötigten Unterlagen wie Lohnnachweis, Kopie des Personalausweises, Bestätigung der Mietschuldenfreiheit und eine Bonitätsauskunft dabei haben. Nutzen Sie für Ihre Selbstauskunft unseren Bonitätscheck.

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