
Wo Verträge geschlossen werden, entstehen häufig Missverständnisse zwischen den Vertragsparteien. Informieren Sie sich hier rund um das Thema Mietrecht.



Mietverträge für Wohnung, Haus, Garage, Büro oder Gewerberäume können eine ganze Reihe von Klauseln enthalten. Die Miete ist das Eine. Ihre Höhe ist meist eindeutig. Doch kompliziert wird es mit den unterschiedlichen Nebenkosten oder den Bedingungen für Kündigung und Wohnungsübergabe bei Auszug.
Wo Mietverträge geschlossen werden, kommt es zu Problemen, insbesondere wenn das Mietrecht nicht immer bekannt ist. Dabei sind nicht nur Mietmängel Grund für Streitigkeiten, oft gib es klassische Schwierigkeiten in Bezug auf Lärm, Verschmutzung, Haustiere oder Gartennutzung.
Etwa 35. Millionen Bundesbürger leben in einer Mietwohnung. Ihr Lebensmittelpunkt ist abhängig von einem intakten Mietverhältnis. Daher hat das Bundesverfassungsgericht dem Mieter besondere Rechte eingeräumt. Das heißt, dass das Besitzrecht des Mieters an der angemieteten Wohnung dem Eigentum in etwa gleichkommt. Das hat zur Folge, dass der Mieter dem Eigentümer im Sinne des Gesetzes gleichgestellt ist. Trotz dieser grundsätzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes, sollte der Mieter auf einzelne vertragliche Regelungen besonders achten:
Mietertipps: Sind die Betriebskosten realistisch? Sofern die Betriebskosten in der Miete enthalten sind, muss überprüft werden, ob sie in einer realistischen Höhe veranschlagt sind. Auf diese Weise kann sich der Mieter vor überhöhten Betriebskostennachzahlungen schützen. Desweiteren verpflichtet das Mietrecht den Vermieter zu einer transparenten Betriebskostenabrechnung. Stehen Betriebskostennachzahlungen an, muss der Vermieter sie innerhalb eines Jahres abrechnen. Der Mieter sollte die Betriebskostenabrechnung prinzipiell überprüfen lassen. Denn nicht alles, was vom Vermieter aufgelistet wird, ist auch anrechenbar. Um sicher zu gehen, dass die Abrechnung korrekt ist, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu gewähren.