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Feste feiern ohne Nachbarschaftsstreit

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Einmal im Monat ...

Es gibt kein Gewohnheitsrecht, wonach Mieter einmal im Monat oder dreimal im Jahr lautstark Feste feiern dürfen (OLG Düsseldorf 5 Ss (OWi) 475/89 - (OWi) 197/89 I, WM 90, 116

Nachtruhe

Nach 22 Uhr gilt Nachtruhe. Bei erheblichen Lärmbelästigungen zwischen 22 und 6 Uhr kann ein Bußgeld verhängt werden (OLG Düsseldorf 5 Ss (OWi) 149/95 - (OWi) 79/95 I, WM 96, 56).

Familienfeier

Nachbarn müssen aber auch schon einmal ein Auge zudrücken, wenn aus besonderem Anlass, zum Beispiel Geburtstag oder Hochzeit, in der Wohnung gefeiert wird (AG Bremen 15 C 2658/1957, WM 57, 185).

Gartenfest

Gartenfeste müssen in einem typischen Wohngebiet im üblichen Umfang als Ausdruck der üblichen Geselligkeit von den Nachbarn hingenommen werden. Vor allem dann, wenn ab 22 Uhr aus Rücksicht im Keller weitergefeiert wird (LG Frankfurt 2/21 O 424/88, WM 89, 575).

Extremer Lärm

Übermäßiger nächtlicher Lärm von Partygästen ist vertragswidrig und berechtigt den Vermieter in Extremfällen nach Abmahnung dem Mieter zu kündigen (AG Köln 204 C 499/83, WM 87, 21).

Mietminderung

Ständige Lärmbelästigungen aus der Nachbarwohnung berechtigen zur Mietminderung (AG Chemnitz 4 C 1080/93, WM 94, 68).

Karneval

Lärmbeeinträchtigungen beim Kölner Karneval, insbesondere in der Nacht von Rosenmontag auf Karnevalsdienstag, durch laute Stereoanlagen, Gaststättenbesucher mit Trommeln und anderen Instrumenten sind seit Jahrzehnten üblich und müssen akzeptiert werden. Es ist zweifelhaft, ob es in dieser Zeit überhaupt "Nachtruhe" gibt (AG Köln 532 OWI 183/96, DWW 97, 157).