Nur wenn der Vermieter gemeldete Mängel nicht behebt, kann der Mieter seine Miete mindern.
Nach dem Gesetz muss der Vermieter Mängel oder Fehler der Mietsache beseitigen bzw. reparieren. Kommt er dem nicht nach, kann der Mieter unter Umständen den Mangel selbst auf Kosten des Vermieters beheben lassen, er hat möglicherweise Schadensersatzansprüche oder ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete. Bei "schwersten" Mängeln kann er sogar fristlos kündigen.
Das wichtigste Mieterrecht bei Wohnungsmängel ist aber die Mietminderung. Solange Wohnungsmängel vorliegen, kann der Mieter die Miete kürzen, d.h. er hat das Recht, weniger Miete zu zahlen.
Hier können Sie sich die Vorlage als PDF oder Word-Dokument herunterladen: