Heizungskosten und Warmwasserkosten sind ebenfalls Nebenkosten.
Während die "kalten" Nebenkosten aber häufig vom Vermieter noch selbst abgerechnet werden, werden Heizkostenabrechnungen in aller Regel von Wärmemessdienstfirmen erstellt.
Es gilt immer die Heizkostenverordnung. Danach muss der Vermieter mindestens 50 Prozent, aber höchstens 70 Prozent der Heizungs- und Warmwasserkosten nach Verbrauch verteilen.
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