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Miete; Mietvertrag

Beide Mietvertragsparteien müssen namentlich genau benannt und das Mietobjekt genau bezeichnet werden. Hierzu zählen auch mitvermietete Nebenräume oder sonstige Mietgegenstände wie Garage, Gartenanteil, Kellerräume, Autoabstellplatz u.ä.

Die vereinbarte Miethöhe muss ebenfalls genannt sein; gegebenenfalls unterteilt in Nettomiete, Höhe der Betriebskostenvorauszahlung sowie die einzelnen Betriebskosten (Nebenkosten).

Der Beginn und - bei befristeten Mietverträgen - das Ende des Mietverhältnisses müssen aufgeführt sein. Bei der Regelung der Mietdauer sind Mieter und Vermieter relativ frei.