
Beim Immobilienrecht der USA gibt es eine Reihe von Besonderheiten
1. Für eine rechtmäßige Übertragung einer immobilie genügt eine Übertragungsurkunde - deed genannt -, welche vom Verkäufer unterschrieben, vom Notar beglaubigt und shcließlich dem Käufer ausgehändigt wird. Mit der Beglaubigung wird lediglich festgestellt, dass sich der Verkäufer ausgewiesen und den deed beim Notar unterzeichnet hat. Es besteht keine Gewähr, dass der Verkäufer rechtlich imstande ist, dass Grundstück zu verkaufen.
2. In den USA gibt es die Einrichtung der title insurance. Damit wird versichert, dass die Prüfung der Grundbücher durchgeführt worden ist und es bis auf die vom Versicherer gegebenfalls aufgelisteten Ausnahmen keine Belastungen des Eigentumsrechts gibt. Dies Ausnahmen - mögliche Mängel und eventuell auch Wegerechte oder die Verpflichtungen, einer Eigentümergemeinschaft beizutreten - sind zu prüfen.
3. Um den Vertrag, die Gestaltung des Besitzes, die Ausnahmen und die Durchführung des Rechtsgeschäfts (closing genannt) zu prüfen, ist ein Anwalt unerlässlich.
4. Hinsichtlich der Makler unterscheidet man zwischen den sellers' brokers, die für den jeweiligen Verkäufer arbeiten, und den buyers' brokers, die vom Käufer mit der Immobiliensuche beauftragt werden.
5. Der Käufer haftet für Schaden und Altlasten, die vor dem Kauf entstanden sind. Also baut man entsprewchende Bedingungen in den Vertrag ein und lässt nach dessen Abschluss entsprechende Inspektionen durchführen.
6. Inspizieren Sie das Objekt noch ein letztes Mal vor dem closing.