Die Restschuldversicherung stellt eine Darlehensabsicherung für den Schuldner und seinen Gläubiger dar. Im Bereich der Immobilienfinanzierung wird die Restschuldversicherung gern angewendet, da während der langen Laufzeit der Finanzierungen viele unvorhersehbare Ereignisse eintreten können. Verlangt die Bank den Abschluss einer Restschuldversicherung als Bedingung für die Kreditvergabe, müssen die Kosten hierfür in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden.


Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Restschuldversicherung übernimmt das zum Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherungsfalls verbleibende Darlehen und sorgt für die restliche Tilgung oder Abwicklung.
  • Die einfachsten Form der Restschuldversicherung sichert nur den Tod des Kreditnehmers ab.

Abgrenzung zur Risikolebensversicherung

Die Restschuldversicherung ist als Produkt einer Risikolebensversicherung sehr ähnlich. Sie übernimmt das zum Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherungsfalls verbleibende Darlehen und sorgt für die restliche Tilgung oder Abwicklung. Die Besonderheit im Vergleich zur Risikolebensversicherung liegt in ihrer kontinuierlichen Anpassung an das zu bewältigende Restrisiko. Die Versicherung der Restschuld verhält sich dabei so ähnlich wie ein Annuitätendarlehen.

Sie wird im Verlauf der Finanzierung mit immer weniger Risiko belastet. Mit einer Risikolebensversicherung, konventioneller Art, wird eine feste Summe als Leistung vereinbart, die sich bis zum Ablauf der Versicherung nicht ändert. Das Risiko zur Zahlung der Gesamtsumme steigt zum Ende der Finanzierung durch das höhere Lebensalter des Versicherten langsam an.

Verschiedene Möglichkeiten zur Prämienzahlung

Da die Restschuldversicherung sich an einem kontinuierlich abnehmenden Risiko der Restdarlehenssumme orientiert, kann sie das steigende Lebensalter des Versicherten kompensieren. Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist aus diesem Grund kostengünstiger möglich, als es die Prämien einer Risikolebensversicherung ermöglichen.

Zwei Modelle sind möglich. Im 1. Fall bleibt die monatliche Prämie gleich für die gesamte Laufzeit, liegt jedoch unter der Prämie einer Risikolebensversicherung. Als Alternative kann sich die zu leistende Prämie kontinuierlich mit der Laufzeit der Finanzierung verringern. Für potenzielle Bauherren oder Käufer von Immobilien ist der Abschluss einer Restschuldversicherung gleichzeitig mit der Darlehensaufnahme zu empfehlen. Neben dem Todesfall können auch die Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit für die weiteren Darlehensraten abgesichert werden. Hierbei ist jedoch besonders darauf zu achten, nach welcher Wartezeit diese Versicherungen greifen. Für Kredite mit kurzen Laufzeiten, bei denen das Risiko überschaubar ist, Kreditraten nicht mehr bedienen zu können, lohnt eine Restschuldversicherung oft nicht, weil die Kosten in keinem sinnvollen Verhältnis zu ihrem Nutzen stehen.

Vor allem bei einer Baufinanzierung ist eine Restschuldversicherung aber oft nützlich, weil die laufenden Kosten nicht durch einen Verkauf der Immobilie zu decken sind. Dies gilt vor allem, wenn es einen Alleinverdiener gibt, der für die Kredittilgung zuständig ist. 

Warte- und Karenzzeiten berücksichtigen

Die meisten Versicherungen haben neben der Wartezeit auch eine Karenzzeit. Die Wartezeit bezeichnet den Zeitraum, der zwischen dem Abschluss der Versicherung und dem Leistungsbeginn verstrichen sein muss, damit die Versicherung einspringt. Je nach Versicherung und dem versicherten Risiko liegt die Wartezeit zwischen einem und sechs Monaten, wobei sie für unvorhersehbare Fälle wie Tod und Arbeitsunfähigkeit entfällt.

Neben der Wartezeit muss auch die Karenzzeit beachtet werden. Bei der Karenzzeit geht die Versicherung davon aus, dass auch bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit dem Kreditnehmer für einen bestimmten Zeitraum die Zahlung der Kreditraten möglich ist. Die Restschuldversicherung zahlt erst nach Ablauf der Karenzzeit. Diese liegt oft zwischen sechs Wochen und drei Monaten. Welche Risiken die Restschuldversicherung abdeckt, kommt auf den Vertrag an und muss vorab genau geprüft werden. Verfügt der Versicherungsnehmer bereits über eine Unfall- oder Lebensversicherung, sollte analysiert werden, ob die daraus zu erwartenden Leistungen die Restschuldversicherung nicht überflüssig macht. Allgemein unterscheidet man drei Optionen für die Versicherungen.

Mögliche Absicherungen im Rahmen der Restschuldversicherung

Bei der einfachsten Form der Restschuldversicherung wird nur der Tod des Kreditnehmers abgesichert. Eine andere Möglichkeit besteht in einer Versicherung, die sowohl den Tod, als auch eine Arbeitsunfähigkeit absichert. Den umfassendsten Schutz bietet eine Restschuldversicherung, bei der neben unkalkulierbaren Risiken wie Tod und Arbeitsunfähigkeit auch Arbeitslosigkeit oder eine Scheidung abgesichert werden. 



Ausschlussklauseln

Neben Warte- und Karenzzeit gilt es, auch Ausschlussklauseln in die Betrachtung der einzelnen Restschuldversicherungen einzubeziehen. Viele Versicherungen bieten ihren Versicherungsschutz nur bis zu einem bestimmten Alter des Kreditnehmers an. Auch zahlt die Versicherung in der Regel nicht bei Arbeitslosigkeit, wenn diese durch eine Kündigung eigenmächtig herbeigeführt wurde. Zudem zahlen die meisten Versicherungen bei Arbeitslosigkeit nur für eine bestimmte Dauer, die zwischen zwölf und 18 Monaten liegt.

Auch bei Versicherungen, die eine eventuelle Scheidung absichern, gelten Ausschlussklauseln. Wird die Versicherung während des Trennungsjahrs abgeschlossen, zahlt sie nicht. Bei Tod und Arbeitsunfähigkeit tritt die Restschuldversicherung oft dann nicht ein, wenn der Versicherungsfall innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss eintritt und ihm eine Erkrankung zugrunde liegt, die in den zwölf Monaten vor dem Versicherungsabschluss ärztlich betreut wurde.

Da Restschuldversicherungen aber meistens nicht als Einzelversicherungsvertrag abgeschlossen werden, sind die formalen Regeln lockerer als beim Abschluss anderer Versicherungen. Dies umfasst auch die Gesundheitsprüfungen. Die Restschuldversicherung eignet sich also oft auch für Kreditnehmer, die aufgrund schwerer Vorerkrankungen keine andere Versicherung abschließen können, die im Fall der Zahlungsunfähigkeit einspringt. 

Versicherungsgeber kann frei gewählt werden

Häufig versuchen Banken, beim Abschluss eines Kreditvertrags auch eine Restschuldversicherung anzubieten. Voraussetzung für die Kreditvergabe ist die Restschuldversicherung jedoch nur selten. Wird eine Restschuldversicherung gewünscht, empfiehlt sich ein Vergleich verschiedener Angebote, da sich die Versicherungen sowohl in ihren Kosten als auch in ihrem Leistungsumfang stark unterscheiden. Auch wenn der Abschluss einer Restschuldversicherung Bedingung der Bank ist, muss diese nicht bei der Kreditbank abgeschlossen werden. 


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