Die Zielbewertungszahl ist ein Kriterium für die Ermittlung der „Zuteilungsreife“ eines Bausparvertrages. Sie gibt die kleinstmögliche Bewertungszahl an, die ein Bausparvertrag aufweisen muss, um in der aktuellen Zuteilungsperiode berücksichtigt zu werden.
Der Hintergrund ist, dass einer Bausparkasse nur begrenzte Mittel für die Auszahlung von Bauspardarlehen zur Verfügung stehen. Um nun nicht auslosen zu müssen, welcher Bausparvertrag zugeteilt wird und welcher nicht, wurde die Zielbewertungszahl eingeführt. Sie ergibt sich aus Sparguthaben und Spardauer im Verhältnis zur vereinbarten Bausparsumme. Nach individueller Prüfung wird die Bewertung schließlich mit der Ansparleistung anderer Bausparer verglichen. Ist die Zielbewertungszahl erreicht, kommt der Bausparvertrag in die Zuteilung und ist damit „zuteilungsreif“.
Die Zielbewertungszahl ist aber nicht die einzige Hürde für die Zuteilung. Üblich sind beispielsweise auch die Vereinbarung einer Mindestansparung, einer Mindestwartezeit und einer Mindestbewertungszahl. Letztere kann jedoch nicht höher als die Zielbewertungszahl sein und soll lediglich garantieren, dass ein Vertrag eine bestimmte Laufzeit bzw. entsprechend hohe Einzahlungen aufweist. Um dem Bausparer zumindest eine Orientierung zu geben, wann er mit der Zuteilung des Vertrages rechnen kann, wird ihm auf Grundlage des gewählten Bauspartarifs ein voraussichtliches Zuteilungsdatum mitgeteilt.
Es ist allerdings ratsam, die Bausparsumme eines offenen Vertrages nicht vorzeitig zu verplanen. Es besteht dann das Risiko, dass eine längere Wartezeit auf das Bauspardarlehen eine Finanzierungslücke verursacht, die mit einer teuren Zwischenfinanzierung gefüllt werden muss. Der Bausparer kann die Bewertungszahl aber auch positiv beeinflussen und damit eventuell eine frühere Zuteilung erhalten, indem er Sonderzahlungen auf sein Bausparkonto leistet. Dieses Vorgehen sollte jedoch gut überlegt sein, da sich das Bauspardarlehen in der Regel aus der Differenz zwischen Guthaben und Bausparsumme berechnet und zusätzliche Einzahlungen somit ein geringeres zinsgünstiges Darlehen zur Folge haben.
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