Eine Wirtschaftsauskunftei sammelt wirtschaftsrelevante Daten von Unternehmen und Privatpersonen und übermittelt diese an Geschäftspartner gemäß den Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes.
Der Anfragende muss ein berechtigtes Interesse an den Informationen erklären. Er darf diese nur für das erklärte Interesse verwenden und speichern sowie die Daten Dritten nicht zugänglich machen. Als berechtigte Interessen gelten Geschäftsanbahnung, Forderungseinzüge und Vertragsabschlüsse von Kauf-, Miet- und Leasingverträgen. Interne oder externe Datenschutzbeauftragte der Wirtschaftsauskunftei überprüfen die Berechtigung der Anfragen und überwachen die Datenanfragen. Personen und Firmen haben zudem das Recht, Auskünfte bei der Wirtschaftsauskunftei einzuholen, wenn über sie Daten gesammelt wurden.
Moderne Auskunfteien führen über umfassende Online-Datenbanken. Außerdem übernehmen sie Spezialrecherchen, die wiederum mit dem konkreten Informationsbedarf der anfragenden Stelle legitimiert sein müssen. Wirtschaftsauskunfteien sind gut vernetzt und kooperieren mit Inkassobüros. Sie arbeiten innerhalb eines Netzwerkes von Datenpools, die Rückschlüsse auf die Zahlungsmoral von Firmen und Personen zulassen.
Zu den Daten gehören neben Firmierung und Kommunikationsdaten, die Rechts- und Gesellschaftsform, Gründungsdaten und Aktivitätsstatus, Eintragung im Handelsregister, haftende und handelnde Personen, Unternehmensgegenstand, Branchenschlüssel, Niederlassungen und Beteiligungen. Die Finanzlage eines Unternehmens oder einer Privatperson wird nach allen zugänglichen Informationen über Zahlungserfahrungen, Höchstkreditvorschläge, Bonitätsindizes, Negativmerkmalen (Inkasso, Eidesstattliche Versicherung, Insolvenz), Immobilienbesitz und Unternehmenskennzahlen (Umsätze und Gewinne, Mitarbeiter, Eigenkapitalquote) vorgenommen. Bei Privatpersonen werden zusätzlich Auskünfte über familiäre Verhältnisse eingeholt.
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