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Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung stellt eine Darlehensabsicherung für den Schuldner und seinen Gläubiger dar. Im Bereich der Immobilienfinanzierung wird die Restschuldversicherung gern angewendet, weil während der langen Laufzeit der Finanzierungen viele unvorhersehbare Ereignisse eintreten können. Im Bereich der Ratenkredite werden Restschuldversicherungen ebenso oft verlangt, da die Absicherung meist nur durch Lohn- und Gehaltsabtretung gewährleistet wird.

Die Restschuldversicherung ist, als Produkt, einer Risikolebensversicherung sehr ähnlich. Sie übernimmt das zum Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherungsfalls verbleibende Darlehen und sorgt für die restliche Tilgung oder Abwicklung. Die Besonderheit im Vergleich zur Risikolebensversicherung liegt in ihrer kontinuierlichen Anpassung an das zu bewältigende Restrisiko. Die Versicherung der Restschuld verhält sich dabei so ähnlich wie ein Annuitätendarlehen. Sie wird im Verlauf der Finanzierung mit immer weniger Risiko belastet. Mit einer Risikolebensversicherung, konventioneller Art, wird eine feste Summe als Leistung vereinbart, die sich bis zum Ablauf der Versicherung nicht ändert. Das Risiko zur Zahlung der Gesamtsumme steigt zum Ende der Finanzierung durch das höhere Lebensalter des Versicherten langsam an.

Da die Restschuldversicherung sich an einem kontinuierlich abnehmenden Risiko der Restdarlehenssumme orientiert, kann sie das steigende Lebensalter des Versicherten kompensieren. Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist aus diesem Grund kostengünstiger möglich, als es die Prämien einer Risikolebensversicherung ermöglichen. Zwei Modelle sind möglich. Im 1. Fall bleibt die monatliche Prämie gleich für die gesamte Laufzeit, liegt jedoch unter der Prämie einer Risikolebensversicherung. Als Alternative kann sich die zu leistende Prämie kontinuierlich mit der Laufzeit der Finanzierung verringern. Für potenzielle Bauherren oder Käufer von Immobilien ist der Abschluss einer Restschuldversicherung gleichzeitig mit der Darlehensaufnahme zu empfehlen. Neben dem Todesfall können auch die Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit für die weiteren Darlehensraten abgesichert werden. Hierbei ist jedoch besonders darauf zu achten, nach welcher Wartezeit diese Versicherungen greifen.

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