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Kellerausbau -genehmigungsfrei oder nicht?

Die Bauordnung oder Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes ist in Deutschland wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts.

Nicht nur für den Neubau eines Hauses braucht man eine Baugenehmigung - auch andere bauliche Maßnahmen erfordern die Zustimmung der Behörde. So bedeutet in der Regel der Kellerausbau eine Nutzungsänderung. Bei Um- und Ausbau müssen statische Nachweise erbracht werden, bei Anbauten sind die Abstandsflächen einzuhalten.

Baurecht ist Landesrecht. Die Landesbauordnungen unterscheiden zwischen Aufenthaltsräumen und Nebenräumen. Die Regelungen sind in den Landesbauordnungen nicht einheitlich. Bitte holen Sie zusätzliche Informationen ein.

Grundsätzlich gilt: Genehmigungspflichtig ist die Einrichtung von zusätzlichem Wohnraum. Genehmigungsfrei ist ein Kellerausbau, der lediglich hin und wieder genutzt wird und für die Eigennutzung erweitert wird.

An Aufenthaltsräume, die dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen, werden besondere Anforderungen hinsichtlich der Belüftung und Belichtung gestellt.