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Welche Fördermittel kann man in Anspruch nehmen?

Erneuerbare Energien Gesetz EEG

Das Gesetz regelt die Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Stromnetz.

Energiesparberatung für Bestandsanierung

Der Bund fördert professionelle Beratung durch Fachingenieure und Architekten, die Untersuchung Ihres Hauses und die Aufstellung eines effektiven Energiesparkonzepts. Bezuschusst werden 300 - 500 EUR.
Bedingung: Für das Wohngebäude muss vor 1995 die Baugenehmigung beantragt worden sein. Der Antrag ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.

Mehr Informationen:

EU, Bund, Länder, Gemeinden und Energieversorger unterstützen die Markteinführung umweltfreundlicher Energietechniken mit einer Vielzahl von Förderprogrammen. Hier finden Sie einige wichtige Förderprogramme des Bundes.

Marktanreizprogramm der Bundesregierung BAFA

Dient der Förderung neuer regenerativer Brennstoffe, z. B. Holzpellets. Es gibt verschiedene Förderbereiche: Die Förderung ist auf Bestandsgebäude beschränkt - Förderanträge können über das BAFA oder die KfW bezogen werden.

Mehr Information:

KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm

Unterstützt energiesparende Bauweisen und Haustechnik mit zinsgünstigen Krediten.

Mehr Information:

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